Abfallratgeber: Mehr Rücksicht auf Anwohner von Glascontainern

Bernkastel-Wittlich · Altglascontainer dürfen ausschließlich werktags von 7 bis 19 Uhr befüllt werden. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet. Ebenfalls verboten ist es, neben den Containern Fensterglas und andere Abfälle abzugeben.

Bernkastel-Wittlich. Jährlich werden im Kreis Bernkastel-Wittlich zwischen 3700 und 4000 Tonnen Altglas in Container eingefüllt. Dies entspricht 33 bis 36 Kilogramm pro Einwohner. Obwohl die Glascontainer lärmgedämmt sind, stört das Einwerfen von Altglas, besonders in leere Container, Anwohner. "Besonders ärgerlich ist, dass die Einwurfzeiten nicht eingehalten werden", kritisiert Abfallberater Stefan Lex von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Er weist darauf hin, dass die Container ausschließlich an Werktagen von 7 bis 19 Uhr gefüllt werden sollen. Neben den Einwurfgeräuschen stören Motorenlärm an- und abfahrender Autos und laut zuschlagende Fahrzeugtüren besonders in den Abend- und Nachtstunden. Verstöße gegen die Einwurfzeiten werden mit Bußgeld geahndet. Auch werden an den Containern häufig Kartons, zerbrochenes Fensterglas und andere Abfälle abgelegt. Das ist nicht erlaubt. Weitere Infos zur Altglassammlung sind im Abfallratgeber 2015 zu finden. red bernkastel-wittlich.de/abfallentsorgung.html

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