Änderungen für Wehr- und Zivildienst

Bernkastel-Wittlich. (red) Das bisherige Verfahren auf Unabkömmlichstellung (UK-Verfahren) für Wehr- und Zivildienstleistende wurde im 9. August dieses Jahres geändert. An die Stelle des bislang behördeninternen UK-Verfahrens tritt jetzt ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst.

Neben dem Wehrpflichtigen, wenn er einen eigenen Betrieb führt, sind auch die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde berechtigt, unmittelbar beim zuständigen Kreiswehrersatzamt eine Zurückstellung des Wehrpflichtigen zu beantragen. Damit entfällt die Beteiligung der Kreisverwaltung in dem Verfahren. Ab sofort sind Anträge auf Zurückstellung (früher Unabkömmlichstellung) direkt an das Kreiswehrersatzamt beziehungsweise Bundesamt für Zivildienst zu richten.

Auskünfte beim Kreiswehrersatzamt Koblenz, Telefon 0261/8960, oder beim Bundesamt für den Zivildienst, Telefon 0221/36730.