Ärger um Abrechnungen schwelt weiter

Heinzerath · Lange ist es ruhig gewesen im Streit wegen der Abrechnungen für den Straßenausbau in Heinzerath. Doch noch lange ist nicht alles erledigt.

 In der Heinzerather Valeriusstraße warten mehrere Anlieger auf eine erste Entscheidung des Kreisrechtsausschusses. TV-Foto: Christoph Strouvelle

In der Heinzerather Valeriusstraße warten mehrere Anlieger auf eine erste Entscheidung des Kreisrechtsausschusses. TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Heinzerath Der Streit rund um die Abrechnungen für den Straßenausbau in Heinzerath ist noch nicht beendet. Nach wie vor bezweifeln Anlieger, dass Beitragsbescheide der Morbacher Verwaltung zum Ausbau mehrerer Straßen innerhalb von Heinzerath, darunter die Valeriusstraße, korrekt sind.
Manfred Kräber, einer der betroffenen Anlieger, ärgert sich über die lange Verfahrensdauer. "Mir wäre es unangenehm, wenn sich meine Kinder noch irgendwann damit auseinandersetzen müssen", sagt der Pensionär.
Am Zug ist derzeit der Kreis. Denn dort, beim Kreisrechtsausschuss, liegt die Angelegenheit seit Juli 2016, sagt er. Inhaltlich sei seitdem nichts passiert. Die Widerspruchsführer hätten sich mit der Kreisverwaltung im Februar lediglich darauf geeinigt, dass der Fall von Kräber vorgezogen und die anderen Verfahren bis zu einer Entscheidung ruhend gestellt werden. Zudem sei er gefragt worden, ob er eine Entscheidung nach Aktenlage oder eine mündliche Verhandlung wünsche, so Kräber. Er habe sich für eine mündliche Verhandlung entschieden und seitdem von keiner Behörde mehr etwas zu der Angelegenheit gehört.
Rückblick: Die Gemeinde Morbach hatte 2014 mehrere Straßen im Morbacher Ortsbezirk Heinzerath ausgebaut. Doch haben mehrere Anlieger, darunter alle fünf betroffenen Parteien der Valeriusstraße, bei der Beitragsrechnung zahlreiche Positionen bemängelt, bei der Gemeinde Morbach deshalb Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und diesen im Mai 2016 auch begründet (der TV berichtete). Gleichzeitig hätten die betroffenen Anlieger die Aussetzung der Vollziehung beantragt, was bedeutet, dass die Anwohner bis zu einer Klärung des Vorgangs die Beitragsrechnungen nicht bezahlen müssten. Dem habe die Gemeinde erst nach Anrufung des Verwaltungsgerichts Trier entsprochen, so Kräber. Die Morbacher Verwaltung habe sich gegenüber den widersprechenden Bürgern nicht geäußert. Stattdessen habe diese eine 16-seitige Stellungnahme verfasst und den kompletten Vorgang an den Kreisrechtsausschuss weitergesandt.
Doch sei die Gemeinde darin auf viele der 15 monierten Punkte des Widerspruchs nur vage oder gar nicht eingegangen.
Drei Beispiele nennt Kräber exemplarisch: Nach seiner Ansicht gibt es keinen gültigen Ratsbeschluss für einen Ausbau. Zwar habe der Ortsbeirat eine Entscheidung getroffen, doch sei dieser alleine dazu nicht befugt. Der Gemeinderat hätte entscheiden müssen, dies sei aber in keinem Protokoll belegt. Die Verwaltung sei auch nicht auf Einwendungen gegen falsche Aufmaße und dadurch überhöhte Abrechnungsflächen eingegangen. Ebenfalls habe sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auf monierte Auffälligkeiten im Leistungsverzeichnis nicht geäußert.
Was sagen die betroffenen Behörden dazu? Die Morbacher Verwaltung schweigt. Aufgrund des "schwebenden Verfahrens" bittet Bürgermeister Andreas Hackethal um Verständnis, dass er keine Angaben macht.
Die Kreisverwaltung ist auskunftsfreudiger. Die Morbacher Gemeindeverwaltung habe nur darüber zu befinden, ob sie dem Widerspruch abhilft, also den Beitragsbescheid aufhebt oder nicht, sagt Sprecher Manuel Follmann. Im konkreten Fall habe sich die Gemeindeverwaltung Morbach mit den Einwendungen der Widerspruchsführer im Einzelnen sehr ausführlich auseinandergesetzt.
In ihrem 16-seitigen Schreiben vom 27. Juli 2016 habe diese ihre Gründe genannt, warum sie die erlassenen Beitragsbescheide für rechtmäßig hält und daher den Widersprüchen nicht abhelfen kann. Hilft sie einem Widerspruch nicht ab, hat sie diesen dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorzulegen, was auch erfolgt sei.
Aufgrund krankheitsbedingtem Personalausfall sowie vieler sonstiger noch offener Verfahren sei dem Kreisrechtsausschuss eine Terminierung der Angelegenheit noch nicht möglich gewesen. Diese könne nach derzeitigem Stand bis spätestens Ende des Jahres erwartet werden.

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