Ärger um Anliegerkosten

Heinzerath · Seit eineinhalb Jahren streiten sich Heinzerather Bürger nach dem Ausbau von Straßen mit der Verwaltung, ob die Kosten richtig berechnet worden sind. Die Verwaltung will noch im März die endgültigen Bescheide versenden.

Ärger um Anliegerkosten
Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Heinzerath. In Morbacher Ortsteil Heinzerath gibt es Unmut um Anliegerbeiträge nach dem Ausbau von Straßen. 17 von 22 Betroffenen haben sich jetzt in einer Interessengemeinschaft (IG) zusammengeschlossen.
Worum geht es? 2014 sind in Heinzerath die Valeriusstraße, die Haardtkopfstraße und die Straße Am Ring ausgebaut worden. Die Mitglieder der IG werfen der Verwaltung Fehler bei der Abrechnung vor. Der Vorwurf: Aufmaße - Messwerte von Gebäuden - sollen nicht korrekt erfasst worden sein. In der Haardtkopfstraße sei beispielsweise eine 25 Kubikmeter umfassende Mauer abgerissen worden. "Da stand keine, ich möchte gerne wissen, was da entfernt worden ist", sagt der Anwohner Norbert Resch. Der Bau eines Wasserkanals zur Mergener Mühle sei in die Abrechnung mit eingeflossen, obwohl dieser nicht zum Straßenausbau gehöre, sondern von den Werken getragen werden müsse.

Was ist bisher passiert? Im November 2014 ist den Anliegern nach dem Ende der Arbeiten bei einer Versammlung die Höhe von Beiträgen für den Straßenausbau mitgeteilt worden. Laut Anwohner Manfred Kräber war da für die Valeriusstraße noch von einem Kostenvolumen von 56 500 Euro die Rede gewesen. Am 30. März 2015 habe sich die Lage dann schon anders dargestellt. An diesem Tag gingen die Bescheide für die Vorausleistung auf den Beitrag bei den Anwohnern ein. Da sei die Summe für den Ausbau der Valeriusstraße plötzlich mit 79 000 Euro beziffert worden, ohne Begründung oder weitere Information. "Das entspricht einer Kostenmehrung von 40 Prozent", schreibt Kräber an die Verwaltung. Nur ein Teil der Anwohner der drei Straßen habe gezahlt, einige hätten Widerspruch eingelegt, sagen Franz und Kräber. Diese habe die Morbacher Verwaltung alle innerhalb kurzer Zeit abgelehnt. Kräber, der nach eigener Aussage während seiner beruflichen Tätigkeit für die Stadt Köln viel mit dem Bauwesen zu tun hatte, hat sich daraufhin Anfang Juli 2015 an das Verwaltungsgericht Trier gewandt. Dieses hat die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 8. Juli aufgefordert, die Akten zur Prüfung zuzuschicken. Am 15. Juli hat die Gemeinde dem Gericht mitgeteilt, dass sie beabsichtige, die Bescheide aufzuheben, womit sich auch das Verfahren erledigt habe.
Am 10. August überwies die Gemeinde dann 7000 Euro an Britta Franz, die gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hatte. Diese Summe hatte sie einen Monat zuvor unter Vorbehalt an die Gemeinde gezahlt. Anwohner Resch, der die Vorausleistung bezahlt und keinen Widerspruch eingelegt hatte, hat nach eigener Aussage bisher keine Rückzahlung erhalten. Am 24. August 2015 schreibt die Kommunalaufsicht, an die Kräber sich ebenfalls gewandt hatte, dass sie bei der Überprüfung der Unterlagen keine Fehler feststellen konnte.

Was wollen die Mitglieder der IG? Sie fordern eine Stellungnahme der Morbacher Verwaltung. In einem Schreiben vom 27. Januar 2016 heißt es: Die IG will, ,dass die Verwaltung sicherstelle, dass die "Mängel, Fehler und Unklarheiten bearbeitet" werden. Das "Urvertrauen" in die Verwaltung sei im Vorfeld des Straßenausbaus verloren gegangen. Die Art und Weise, wie die Anlieger, die mit Kosten bis zu 30 000 Euro rechnen müssten, im "Stile einer Obrigkeitsverwaltung" übergangen wurden, habe sie schockiert. Ferner seien alle Anlieger gleichzustellen. Damit seien auch die gemeint, die keinen Widerspruch eingelegt hätten, sagt Franz.

Die Verwaltung reagiert: Bürgermeister Andreas Hackethal hat auf TV-Nachfrage Stellung bezogen. Aufgrund der Einwendungen der Widerspruchsführer sei die Schlussrechnung nochmals positionsgenau überprüft worden. Dabei habe sich ein Korrekturbedarf zu sechs Positionen mit einem Wert von 1297,21 Euro ergeben.
Das Volumen der Mauer habe lediglich 2,4 Kubikmeter betragen, deren Abbruchkosten 215,01 Euro. Der Kostenanteil des Baus einer Wasserleitung zur Mergener Mühle werde von den kommunalen Betrieben übernommen und nicht auf die Anlieger umgelegt.
Den Anstieg der Kosten für den Ausbau der Valeriusstraße auf 79 000 Euro begründet der Bürgermeister mit dem schlechten Zustand der Kanäle. Die Arbeiten zur Entwässerung der Straßen seien umfangreicher gewesen als geplant. Es wäre fahrlässig gewesen die Situation so zu belassen, so Hackethal.
Warum die Bescheide der Widerspruchsführer fast zeitgleich mit der Anforderung des Verwaltungsgerichts aufgehoben wurden, sagt der Bürgermeister nicht. Für alle Beitragspflichtigen sei die Vollziehung ausgesetzt worden. Bei der endgültigen Beitragserhebung, die Hackethal für den März 2016 ankündigt, würden die Vorausleistungen angerechnet. Außerdem stehe allen Beteiligten der Rechtsweg erneut offen. Eine Ungleichbehandlung liege daher nicht vor.
Bei der Entscheidung des Heinzerather Ortsbeirat im Januar 2012 seien Anlieger anwesend gewesen. Anliegerversammlungen zur Information hätten am 30. Oktober 2014 stattgefunden, danach seien die Beitragsbescheide erlassen worden. Eine frühere Anliegerversammlung wäre hilfreich gewesen, räumt Hackethal ein. Mit den bis heute geführten Gesprächen sei die Verwaltung dem Informationsbedürfnis der Anlieger allerdings nachgekommen. Dass nicht alle Bedenken im Sinne der Anlieger auszuräumen sind, liege in der Natur der Sache. Die Erhebung von Ausbaubeiträgen sowie deren Zahlung sei aber eine gesetzliche Pflicht.

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