Kreisverwaltung informiert über Vorsichtsmaßnahmen Afrikanische Schweinepest in Belgien festgestellt

Bernkastel-Wittlich · Kreisverwaltung informiert über Gefahren und zu treffende Vorsichtsmaßnahmen

 Eine Tafel informiert in verschiedenen Sprachen an einem Autobahnrastplatz an der Autobahn A20 bei Wismar über Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Schweinepest. Die Afrikanische Schweinepest ist nun auch in Westeuropa aufgetaucht: Nur 60 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze sind in Belgien Fälle festgestellt worden.

Eine Tafel informiert in verschiedenen Sprachen an einem Autobahnrastplatz an der Autobahn A20 bei Wismar über Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Schweinepest. Die Afrikanische Schweinepest ist nun auch in Westeuropa aufgetaucht: Nur 60 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze sind in Belgien Fälle festgestellt worden.

Foto: dpa/Jens Büttner

Am Donnerstag, 13. September wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Bisher gibt es noch keinen Fall in Deutschland. Die ASP, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft, ist für den Menschen ungefährlich.

Das Risiko einer Seuchenübertragung in die hiesige Region wird von Fachleuten als sehr hoch eingeschätzt. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Die besondere Gefahr besteht darin, dass der Erreger der ASP sehr leicht übertragen werden kann, es keine Behandlungsmöglichkeiten gibt und wirksame Impfstoffe nicht zur Verfügung stehen. Nur die sehr frühe Erkennung eines Seuchenausbruchs erhöht die Wahrscheinlichkeit, diese Seuche einzugrenzen und zu eliminieren. Ist sie erst einmal in einer Region vorhanden und hat sich über eine größere Fläche ausgebreitet, schwinden die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung drastisch.

Aus diesem Grund hat der Bund die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinpest bei Wild- und Hausschweinen erlassen.

Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass Jäger von jedem erlegten Wildschwein bis zu einem Aufbruchsgewicht von 30 Kilogramm eine Blut- und eine Milzprobe zu entnehmen haben. Darüber hinaus sind unabhängig vom Lebensalter alle verendet aufgefundenen und verunfallten Wildschweinen sowie alle erlegten Wildschweine mit klinischen oder pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten zu beproben. Die Proben sind mit einem entsprechenden Begleitschreiben an das Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstraße 34, 56073 Koblenz, zu senden.

Einen wirksamen Schutz vor dem Eintrag des Erregers besteht nur bei strikter Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen. Grundsätzlich dürfen keine Speiseabfälle oder Essensreste an Haus- und Wildschweine verfüttert werden.

Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführte Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus. Bei Jagden in anderen Regionen sind Jagdkleidung, Jagdausrüstungen und Fahrzeuge vor Aufsuchen der heimischen Jagd gründlich zu reinigen und nach Möglichkeit zu desinfizieren.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind beim Einsatz von Jagdhunden zu treffen (verschmutzte Schutzwesten, etc.). Jäger, die Hausschweine halten, müssen auf eine strikte Trennung der beiden Bereiche achten.

Ausführliche Informationen zur ASP (Seuchensituation in Europa, Krankheitsverlauf, Vorsichtsmaßnahmen, Risikobeurteilun) sind auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de/aktuelles/tierseuchengeschehen und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html erhältlich.

Nachfragen zu diesem Thema können an den Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Tel.: 06571 14-2354) gerichtet werden.

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