Albaner über Hahn eingeschleust

Simmern · Insgesamt neun Personen aus Albanien hat ein 35-Jähriger die illegale Einreise nach Deutschland über den Flughafen Hahn ermöglicht. Dafür ist er nun vom Simmerner Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteiltworden.

Wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in die Europäische Union und des illegalen Verschaffens von Ausweispapieren hat das Schöffengericht am Simmerner Amtsgericht einen 35-jährigen Albaner mit Wohnsitz in der englischen Stadt Leeds zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.Neun Albaner illegal eingereist

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Anfang des vergangenen Jahres insgesamt neun Personen aus Albanien über den Flughafen Hahn die illegale Einreise nach Deutschland und damit in ein Land der EU ermöglicht zu haben. In drei weiteren Fällen sei der Versuch gescheitert, als die Polizei dem jungen Mann auf die Schliche kam. Pro Person sollte der Angeklagte 1000 Euro von unbekannten Hintermännern, vermutlich einem Schleuserring, erhalten.

Der in England lebende Vater zweier Kinder räumte die ihm von der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten ein. In der griechischen Stadt Thessaloniki traf er sich mit seinen "Kunden" und versorgte sie dort mit gefälschten griechischen Papieren. So ausgestattet als angebliche EU-Bürger hatten die Albaner eine leichte Einreise auf dem Flughafen Hahn. Von dort aus wurden sie auf andere EU-Länder verteilt. In mindestens neun Fällen klappte diese Masche auch - im Juni 2012 aber entdeckten die Behörden die gefälschten Papiere.Bandenmäßige Vorgehensweise

Die Staatsanwaltschaft forderte von dem 35-jährigen Angeklagten nicht nur ein Geständnis, sondern auch, dass er die Namen seiner Auftraggeber und Mittäter nennt. Schließlich handele es sich um eine bandenmäßige Vorgehensweise. Andernfalls sei eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen. Das Schöffengericht verurteilte den Albaner letztlich zu den genannten zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. "Normalerweise erwischen wir am Flughafen Hahn meist nur die Opfer solcher illegalen Geschäfte. Jetzt haben wir mal einen Teil einer solchen Organisation erwischt", erläuterte Hüttemann. Allerdings schränkte der Richter ein: "Beim Angeklagten handelt es sich um ein kleines Licht, das die Drecksarbeit vor Ort gemacht hat.Er hat Flüge gebucht und Papiere organisiert, ob er die Hintermänner kennt, ist zweifelhaft. Die viermonatige Untersuchungshaft in einem fremden Land war sicher sehr belastend." Das Urteil sei für den Angeklagten aber auch ein deutliches Signal: "Bis hierher und nicht weiter."

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