Alkohol keine Entschuldigung

Zu der Messerstecherei in Monzelfeld bei einer Disco-Ver anstaltung am vergangenen Wochenende meint dieser Leser:

Mit einem Messer gegen Angreifer gewehrt und Streitschlichter liegt auf der Intensivstation. Das Messer hat er (der 16-jährige) vor Betreten der Halle im Strumpf versteckt. In der Halle hat er dann das Messer in Hosentasche gesteckt. So im TV zu lesen.

War es dann ein Taschenmesser? Oder war es doch eine verbotene (weil feststehende und zu lange Klinge) Waffe? Trifft das zweite zu, ist dies eine Straftat und keine Bagatelle. Und dann heim zur Mutter!? Über ein Promille im Blut ist keine Entschuldigung. Eher noch verschärfend.

Notwehr ist das auch nicht. Augen zu und mit dem Messer einfach zugestoßen. Hat der noch alle Latten am Zaun?? Ich glaube nicht.

Günter Reinehr

Gondorf

Gewalt

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