Alles über Patientenverfügungen

Cochem. (red) Patientenverfügungen gewinnen an Bedeutung, nicht zuletzt, weil im September eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft getreten ist. Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass ein Patient dazu nicht mehr in der Lage sein wird.



Welche Person die Entscheidungen des Patienten durchsetzt, ergibt sich nicht aus dem Dokument. Deshalb muss sie durch eine Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls durch eine Betreuungsverfügung ergänzt werden. In Zusammenarbeit mit der Frauenselbsthilfe nach Krebs bietet das Marienkrankenhaus Cochem einen Informations- und Vortragsabend am Mittwoch, 3. Februar, 18 Uhr, im Hörsaal der Krankenpflegeschule in Cochem an.

Referenten sind der Chefarzt und Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Diabetologie-Professor, Dr. Winfried Schranz, sowie der Notar Gerd Schäfer. In dem Vortrag werden Aspekte der gesetzlichen Regelung angesprochen.

Darüber hinaus haben die Zuhörer Gelegenheit, Fragen zu stellen.

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