Am Parkplatz schlagen die Täter brutal zu

Idar-Oberstein · Im vergangenen Jahr haben vier junge Männer im Anschluss an das Spießbratenfest einen 49-Jährigen schwer verletzt. Das Urteil ist nun gefallen. Die Täter nahmen den Richterspruch von Amtsgerichtsdirektor Probson an.

Idar-Oberstein. Vier junge Angeklagte, die sich vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubs verantworten mussten, haben Bewährungsstrafen erhalten. Ihr Opfer war ein 49-Jähriger aus Kirn, der sich auf dem Spießbratenfest 2010 nach einem Streit von seiner Freundin getrennt hatte.
Der bereits alkoholisierte Mann schloss sich danach einer größeren Gruppe junger, ihm bis dahin unbekannter Leute an. Man feierte gemeinsam und sprach dabei ausgiebig dem Alkohol zu, der nach Festschluss an einer Tankstelle besorgt und von dem späteren Opfer bezahlt wurde. Auf der Fahrt dorthin soll der Mann der jungen Fahrerin des Autos von hinten an die Brust gefasst und einer Mitfahrerin über das Haar gestreichelt haben - was sich beide entrüstet verbaten. Während der Mann an der Tankstelle zurückblieb, wo er auch die Tankrechnung übernahm, trank die Gruppe den dort gekauften Alkohol. Dabei berichteten die jungen Frauen von dem Übergriff. Einige junge Männer beschlossen daraufhin, den 49-Jährigen deswegen zur Rede zu stellen. Sie fuhren zurück zur Tankstelle und lockten ihn unter dem Vorwand, die Zechrunde an einem nahegelegenen Mitfahrerparkplatz fortzusetzen und ihn dann nach Hause zu fahren, in ihr Auto.
Opfer liegengelassen


Am Parkplatz angekommen, schlugen und traten zwei der vier Angeklagten so massiv auf den 49-Jährigen ein, dass einer der beiden anderen sich veranlasst sah, einzugreifen und die Angreifer wegzuziehen, was ihm nach einigen Mühen auch gelang. Ein Täter entwendete dem Mann aus dessen Hosentasche aber noch den Geldbeutel und ließ den Inhalt - Bargeld, Scheckkarten und Ausweispapiere - mitgehen. Dann ließ das Quartett den Schwerverletzten, der den Hang hinuntergestürzt war, in seiner hilflosen Lage zurück.
Erst nach mehr als einer Stunde wurde er aufgrund seiner Hilferufe entdeckt, geborgen und schließlich vom Notfallarzt behandelt. Er erlitt Rippenbrüche, eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung sowie Schürfwunden und Hämatome. Er musste zunächst stationär behandelt werden und war anschließend noch längere Zeit krankgeschrieben. Die Verletzungen sind inzwischen vollständig verheilt.
Alle vier Angeklagten waren in der Hauptverhandlung geständig, nachdem sie zuvor im Ermittlungsverfahren keine Angaben gemacht oder die Vorwürfe zumindest teilweise bestritten hatten. Staatsanwalt Claudius Persdorf führte ihnen in seinem Plädoyer noch einmal die Hinterlistigkeit und Rohheit ihres Verhaltens und die erhebliche kriminelle Energie bei der Ausführung der Tat vor Augen. Seinen Anträgen folgte das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Probson in vollem Umfang.
Angeklagte nehmen Urteil an


Der 18-jährige Haupttäter, der früher bereits wegen anderer Straftaten verwarnt worden war, dient zurzeit bei der Marine als Soldat, wo er sich längerfristig verpflichten will. Er wurde zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Sein bei der Tat bereits erwachsener Mittäter, der schon strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Auch er muss 1000 Euro Schmerzensgeld entrichten. Der 26-jährige Mitangeklagte, der sich mit seinem Auto als Fahrer zur Verfügung gestellt hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung und muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei dem Studenten, der sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, ging das Gericht von einem einmaligen, situationsbedingten Fehlverhalten aus. Der Vierte im Bunde, ein 20-Jähriger, der nach einem guten Hauptschulabschluss eine begonnene Ausbildung schon 2008 abgebrochen hat und seitdem arbeitslos ist, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung eindringlich verwarnt und mit einer Arbeitsauflage belegt.
Richter Probson betonte, dass es Zufall gewesen sei, dass das Opfer, bei dem sich die Angeklagten ausdrücklich entschuldigten, nicht noch gefährlichere Verletzungen erlitten habe. Alle Beteiligten nahmen das Urteil an. red

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