Amokdrohung sorgt für Aufregung

"Amoklauf am 7.1.10." Dieser Satz löste am Traben-Trarbacher Gymnasium einen Polizeieinsatz aus. Der mutmaßliche Verfasser war schnell ermittelt. Am Donnerstag blieben trotzdem viele Schüler zuhause.

Traben-Trarbach. Ein auf einer Schulbank angedrohter Amoklauf hat am Mittwoch und Donnerstag am Traben-Trarbacher Gymnasium für große Aufregung gesorgt. Ein 15-jähriger Schüler habe, so die Polizei in Zell, zugegeben, vor den Weihnachtsferien den Satz "Amoklauf am 7. 1. 10" auf die Bank geschrieben zu haben. "Das war nur ein blöder Streich", erklärte Dienststellenleiter Norbert Bidinger gegenüber dem TV.

Der Schriftzug war am Mittwoch, dem ersten Tag nach den Ferien, entdeckt worden. Die Schulleitung informierte umgehend die Polizei. Da bekannt ist, welche Klasse den Raum meist nutzt, war der Kreis der Verdächtigen schnell eingeengt. Noch am Nachmittag sei der Zehntklässler mit dem Sachverhalt konfrontiert worden und habe zugegeben, den Satz geschrieben zu haben, sagte Bidinger. Polizei, Schulleitung und Elternvertreter hätten sich zusammengesetzt, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Über die Internet-Netzwerke (twitter, facebook, wer-kennt-wen) verbreitete sich die Nachricht von der Drohung schnell unter den Schülern. Am Donnerstagmorgen erschien dann ein Teil der etwa 900 Schüler nicht zum Unterricht. Die Rede war von knapp 300 Schülern. Diese Zahl bestätigte die Schulleitung allerdings nicht.

Nach Auskunft einer Schülerin waren in ihrem Deutsch-Leistungskurs von 19 Schülern nur sieben anwesend. Richtiger Unterricht sei in vielen Klassen nicht möglich gewesen.

Die Polizei war am Donnerstagmorgen mit mehreren Beamten vor Ort. "Wir wussten schnell, dass die Drohung nicht ernstzunehmen ist, aber wir sind wachsam, nehmen natürlich die Ängste der Schüler und Eltern wahr und wollen Präsenz zeigen", erläuterte Bidinger.

"Wir gehen zwar von einem Dumme-Jungen-Streich aus, dennoch handelt es sich um eine Straftat", führte der Beamte aus. Und so etwas ziehe ein Ermittlungsverfahren nach sich. Die Polizei werde außerdem prüfen, ob der 15-Jährige oder die Erziehungsberechtigten für die Kosten des Polizei-Einsatzes aufkommen müssen.

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