Justiz Urteil im Prozess: Hunsrücker Dealer muss in Haft

Bernkastel-Kues · Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilt einen 23 Jahre alten Mann wegen Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln. Die Ex-Freundin spielt bei dem Prozess eine wichtige Rolle.

Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilt einen 23 Jahre alten Mann aus dem Hunsrück wegen Besitzes und Handelns mit Betäubungsmittel zu einem Jahr und neun Monaten Haft. 
Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Es liegt ein ganz schön großer Unterschied zwischen der Strafmaßforderung der Staatsanwältin und dem gewünschten Urteil des Verteidigers. Zwei Jahre und sechs Monate fordert Susanne de Renet, auf Freispruch plädiert Mario Wacker. Richter Stefan Rählmann und seine beide Schöffen schenken der Staatsanwältin Glauben. Sie verurteilen den Angeklagten, einen 23 Jahre alten Mann aus der Einheitsgemeinde Morbach zu einem Jahr und neun Monaten Haft. In die Strafe fließt ein, dass er sich Leistungen des Arbeitsamtes erschlichen hat. Da der 23-Jährige mehrfach vorbestraft ist und auch schon im Gefängnis saß, gibt es keine Bewährung.

Laut Anklage soll er mit Amphetaminen, Marihuana und Ecstasy-Pillen gehandelt und damit seinen Lebensunterhalt bestritten haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass er ein Kilo Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen verkauft hat. Geschätzter Erlös: 10 000 Euro. Die muss er nun zahlen, wenn er dazu in der Lage ist.

Der Angeklagte äußerst sich nur zu seiner Person aber nicht zu den Vorwürfen. Es gibt nur eine Zeugin, die Licht in die Sache bringen könnte: die Ex-Freundin des Mannes. Sie hat ihn auch belastet und damit die Mühlen der Justiz in Gang gesetzt.

Live dabei war sie allerdings nie, als ihr damaliger Freund sich mit Betäubungsmitteln beschäftige oder damit handelte. Über Facetime habe sie allerdings gesehen, wie er im Badezimmer das Marihuana verpackt habe. Er habe auch davon gesprochen, dass es sich um ein  Kilogramm handele. Auch einige Ecstasy-Pillen habe sie gesehen. Ansonsten habe er immer nur erzählt, dass er Betäubungsmittel kaufe und verkaufe.

Die Staatsanwältin befragt die Zeugin lange. Sie möchte vor allem etwas über die Mengen des Rauschgutes wissen. Denn da war die Rede von jeweils 50 Gramm, die der Angeklagte über einige Zeit quasi jede Woche erworben hat. Hier fehlt die letzte Klarheit. Die junge Frau berichtet, dass ihr Ex-Freund immer relativ große Mengen an Geld bei sich hatte. Dabei war der Mann zu dieser Zeit ohne Arbeit und lebte auf Kosten seiner neuen Freundin.

Es steht natürlich unausgesprochen im Raum, dass die Zeugin den Angeklagten möglicherweise aus persönlichen Gründen angezeigt hat. „Ich habe einen guten Eindruck von ihr“, sagt die damals ermittelnde Kripobeamtin. „Sie wollte nichts hochputschen.“ „Sie war extrem glaubwürdig und hat nicht dick aufgetragen“, sagt Susanne de Renet in ihrem Plädoyer. „Sie wollte nichts Falsches sagen. Wenn sie den Angeklagten hätte belasten wollen, hätte sie etwas Anderes gesagt.“ Der Angeklagte habe viele Vorstrafen und auch schon im Gefängnis gesessen. Danach sei er „schnell wieder ins kriminelle Milieu eingestiegen“.

Auch Verteidiger Mario Wacker sieht bei der ehemaligen Freundin seines Mandanten „keine Belastungstendenz. Sie hat auch keinen unglaubwürdigen Eindruck gemacht“.  Doch lebe die Geschichte, von dem, was er ihr gesagt habe. Sie habe nichts gesehen und Mengenangaben nur geschätzt. „Und dafür soll er zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis?“

Das Urteil fällt etwas milder aus. Einige der Anklagepunkte hat das Gericht fallen gelassen. Die Zeugin sei aber glaubhaft, sagt Richter Rählmann. Sie habe lieber Zugeständnisse gemacht, als etwas Falsches zu sagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort