An der Sperre geht kein Weg vorbei

Trier/Traben-Trarbach · Ob die früher als Schleichweg genutzte Alte Römerstraße zwischen Traben und dem Gewerbegebiet Mont Royal gesperrt bleibt, muss das Verwaltungsgericht entscheiden. Der Vorschlag des Gerichts, anstelle der Sperre eine abschließbare Schranke zu installieren, fand bei der Rechtsanwältin der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kein Gehör.

Trier/Traben-Trarbach. Die Fronten in Traben-Trarbach sind verhärtet. Das müssen auch Reinhard Dierkes, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Trier, und seine Richterkollegen erkennen. Dierkes hat in der Verhandlung über die Sperrung der Alten Römerstraße zwischen Traben und dem Gewerbegebiet Mont Royal den Vorschlag gemacht, ob nicht vielleicht eine abschließbare Schranke ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss wäre.
Die eine Seite heißt Jürgen Römer, der im Gewerbegebiet ein Weingut hat und Weinberge in Traben-Trarbach bewirtschaftet. Er und weitere Winzer müssen nach Römers Aussage nach der Sperrung des Wegs weite Umwege fahren, um an die Flächen zu kommen. Der Winzer und Unternehmer bezweifelt, dass die Alte Römerstraße überhaupt gesperrt werden darf.
Römer sieht in der Sperrung der Straße eine Aktion, die ihm schaden soll. Er berichtet davon, dass unmittelbar nach dem Beschluss des Stadtrats Arbeiter angerückt seien, um den Weg zu verbarrikadieren. Hintergrund dieser Strafaktion seien die Auseinandersetzungen um den Leiter der Traben-Trarbacher Tourist-Information. Inzwischen beschäftigt dieser Streit zahlreiche Juristen und auch die Gerichte. Das ist auch in Trier bekannt. "Das beeinflusst jedoch nicht unsere Entscheidung", sagt Reinhard Dierkes.
Kein Vertreter der VG anwesend


Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist bei der Verhandlung durch Rechtsanwältin Marina Bolinski vertreten, die auf den Vorschlag mit der Schranke nicht weiter eingeht. Vertreter der VG sind zur Verhandlung nicht gekommen.
Die Juristin sagt, dass es mehrere Versuche gegeben habe, den Verkehr auf dieser Strecke einzudämmen. Doch das half offensichtlich nicht. Die Alte Römerstraße ist über lange Zeit hinweg eine beliebte Abkürzung für Mitarbeiter von Betrieben auf Mont Royal sowie von Lieferfahrzeugen gewesen, obwohl die Strecke nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Rad- und Mofafahrer freigegeben ist. Gegen den Schleichverkehr haben immer wieder Anwohner protestiert.
Auch wenn Jürgen Römer weiter der Meinung ist, dass die Sperre dort von der Verbandsgemeinde zu Unrecht verfügt worden ist, ist er zum Kompromiss bereit. Sein Rechtsanwalt Thomas Grommes sagt: "Es gibt mildere Mittel, um zu verhindern, dass der Weg als Abkürzung genutzt wird." Dies seien Bodenschwellen oder die von Richter Dierkes vorgeschlagene abschließbare Schranke. Wie bei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht üblich, gibt es noch kein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Sperrung. Das geht den Prozessbeteiligten schriftlich zu.
Wasserreservoir hinter Sperre


Möglicherweise gibt es auch noch einen Ortstermin, bei dem sich die Mitglieder der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts die Lage vor Ort anschauen. Dann werden sie sicher auch das Wasserreservoir sehen. Das ist laut Jürgen Römer angelegt worden, um bei Bränden im Gewerbegebiet die Wasserversorgung der Feuerwehr zu sichern. Jenes Reservoir liegt vom möglichen Einsatzort aus gesehen hinter der Sperre. Diese müsste im Fall des Falles erst abmontiert werden, ehe die Feuerwehr ans Wasser kommt.

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