Angebote für Familien können vom Kreis gefördert werden
Bernkastel-Wittlich · Die vom Kreistag beschlossene "Richtlinie zur Förderung der Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Wittlich" ermöglicht die Förderung von Projekten und Angeboten der Familienbildung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe. Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit einem Festbetrag oder einer Teilfinanzierung des Fehlbedarfs.
30.06.2016
, 20:41 Uhr
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt. red
Alle Infos und das Antragsformular sowie das Formular für den Verwendungsnachweis sind auf der Seite der Kreisverwaltung <%LINK auto="true" href="http://www.bernkastel-wittlich.de" text="www.bernkastel-wittlich.de" class="more"%> zu erhalten oder bei Stephan Rother unter Telefon 06571/14-2220.