Angebote für Familien können vom Kreis gefördert werden

Bernkastel-Wittlich · Die vom Kreistag beschlossene "Richtlinie zur Förderung der Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Wittlich" ermöglicht die Förderung von Projekten und Angeboten der Familienbildung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe. Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit einem Festbetrag oder einer Teilfinanzierung des Fehlbedarfs.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt. red
Alle Infos und das Antragsformular sowie das Formular für den Verwendungsnachweis sind auf der Seite der Kreisverwaltung <%LINK auto="true" href="http://www.bernkastel-wittlich.de" text="www.bernkastel-wittlich.de" class="more"%> zu erhalten oder bei Stephan Rother unter Telefon 06571/14-2220.

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