Angehörige schüttet Urnengrab selbst zu

Wann muss ein Urnengrab hergerichtet und wieder geschlossen sein? Unmittelbar vor der Bestattung, weil es nicht viel Aufwand ist, sagt der Unternehmer. Das Zuschütten könne auch noch am frühen Abend erfolgen.

Wehlen. (cb) Hilde Garz ist sauer, weil nach ihrer Meinung bei der Beisetzung ihrer Mutter auf dem Wehlener Friedhof einiges schief gelaufen ist. Um 12 Uhr sei das Urnengrab noch nicht hergerichtet gewesen. Auf Anfrage bei der Verwaltung sei mitgeteilt worden, der Termin sei vergessen worden. "Bis 14 Uhr war das Grab dann aber doch ausgehoben", berichtet Hilde Garz. Als sie mit Angehörigen gegen 17.30 Uhr noch einmal das Grab besuchte, habe sie feststellen müssen, dass das Grab noch nicht geschlossen gewesen sei. Das sei für alle Anwesenden ein Schock gewesen. Auf Nachfrage bei Ortsvorsteherin Gertrud Weydert habe sie die Auskunft erhalten, dass es noch bis 19 Uhr hell sei und bis dahin sicher noch jemand von der Firma komme. "Daraufhin habe ich das Grab meiner Mutter selbst verfüllt", erzählt sie. Als sie erfahren habe, dass das Grab noch nicht hergerichtet sei, habe sie sofort mit dem beauftragten Unternehmer telefoniert, erläutert Gertrud Weydert. Die Antwort: Der zuständige Mitarbeiter sei erkrankt und habe vergessen mitzuteilen, dass das Grab noch nicht hergerichtet sei. Dies würde aber bis zur Beisetzung geschehen.Hilde Garz erwartet eine Entschuldigung

Gegen 18 Uhr sei Hilde Garz dann erneut bei ihr erschienen und habe erklärt, sie habe das Grab selbst geschlossen. "Ich erklärte ihr, es wäre sicher noch jemand von der Firma gekommen. Es sei noch nie vorgekommen, dass ein Grab nicht geschlossen worden sei." Sie könne kein Fehlverhalten erkennen, sagt Gertrud Weydert. "Wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler, auch wenn es sich um Beerdigungen handelt". Damit ist das Thema für Hilde Garz nicht abgehakt. "Ich erwarte zumindest eine Entschuldigung", sagt sie. Unternehmer Achim Ziegeweidt, der für die Grabherstellung verantwortlich ist, wird ihr einen Brief schreiben und sich entschuldigen. Es sei, so Ziegeweidt, aber normal, dass Urnengräber erst kurz vor der Bestattung hergerichtet werden. "Und da wir für mehrere Friedhöfe zuständig sind, kann es auch passieren, dass ein Grab erst um 18 Uhr oder 18.30 Uhr geschlossen wird", erläutert er. Hilde Garz hat aber auch Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt. Weil sie das Grab selbst zugeschaufelt habe, ziehe sie 60 Euro von den Kosten für die Grabherstellung ab, teilte sie der Verbandsgemeinde-Verwaltung mit. Außerdem sei die Einsegnungshalle nicht benutzt worden. Deshalb werde sie die dafür in Rechnung gestellten 80 Euro nicht zahlen. Nach Auskunft von Gertrud Weydert akzeptiert die Verwaltung diese Vorgehensweise. Die Einsegnungshalle sei tatsächlich nicht benutzt worden. Der zuständige Sachbearbeiter war am Dienstag nicht zu erreichen.

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