Angeklagter gesteht Tritt gegen Rentner

Cochem · Das Amtsgericht Cochem hat einen 33-jährigen Moselaner wegen gefährlicher Köperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der ebenfalls angeklagte 30-Jährige wurde freigesprochen.

Cochem. Mehrere junge Männer hatten im Jahr 2009 einen 66-jährigen Rentner umgerissen und mehrfach getreten (der TV berichtete). Dabei wurde dieser im Gesicht schwer verletzt.
Der nun verurteilte Mann aus der Verbandsgemeinde Zell legte zu Beginn des zweiten Prozesstages ein Geständnis ab. Er gab zu, dass er den Rentner ein einziges Mal getreten habe. Zudem entschuldigte sich der 33-Jährige bei seinem Opfer. Da das Gericht zuvor darüber informiert wurde, musste der von der Verteidigung geforderte Zeuge nicht mehr vor Gericht erscheinen.
Beides wertete Amtsrichter Wilfried Johann als strafmindernd, denn: "Er hat als Einziger bisher ein Geständnis abgelegt, das ist ihm hoch anzurechnen", sagte Johann in seiner Urteilsbegründung.
Jedoch wäre der Angeklagte auch ohne Geständnis verurteilt worden. "Die Zeugen haben ihn stark belastet, es gibt keinen Anlass, diesen nicht zu glauben", erklärte Johann.
Der Amtsrichter ging nochmals auf das gesamte Verfahren ein. Zwei Männer sind bereits für den gemeinsamen Angriff auf den Rentner verurteilt worden. Nach einem Freispruch vor dem Cochemer Amtsgericht wurden sie vom Landgericht zu einer Haftstrafe von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In der Revision wurde dieses Urteil in eine kürzere Bewährungsstrafe umgewandelt. Der jetzt geständige Moselaner muss zusätzlich eine Geldstrafe von 1500 Euro leisten.
Zudem werden wahrscheinlich ein Zivilverfahren und Ansprüche einer Krankenkasse folgen. Das Urteil ist rechtkräftig. red

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