Angeklagter ist voll schuldfähig

Trier/Bitburg · Schneller als geplant ist gestern der Prozess gegen einen 36-Jährigen vor dem Trierer Landgericht zu Ende gegangen. Sein Anwalt hatte gegen die Strafhöhe und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik Revision eingelegt. Das Gericht gab ihm teilweise recht: Der Luxemburger muss nicht mehr zurück ins Krankenhaus, sondern verbringt die Reststrafe im Gefängnis.

Trier/Bitburg. Ein letztes Mal hält der Angeklagte der Justizbeamtin die Hände hin. Ein letztes Mal schließt sie die Handschellen auf. Der 36-Jährige grinst, hoffend auf einen für ihn positiven Ausgang des Revisionsprozesses vor dem Trierer Landgericht. Der Luxemburger stand bereits am 30. April 2013 vor Gericht. Damals wurde er zu drei Jahren Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin, bei der er im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebte, vergewaltigt und so erheblich verletzt hatte, dass sie zweimal einen Nasenbeinbruch und vielfache Prellungen erlitt (der TV berichtete).
Neues Gutachten bringt Wende


Der Bundesgerichtshof hatte zwar keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten, wohl aber an der Höhe der Strafe und vor allem an der Anordnung der Unterbringung in eine psychiatrische Klinik. Ein neues Gutachten im Verfahren vor der dritten Strafkammer des Landgerichts bestätigt dies. Die Sachverständige habe nach eingehender Prüfung festgestellt, dass der 36-Jährige zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei, erklärt der Vorsitzende Richter Armin Hardt. "Wir sehen das genauso. Er hat gewusst, dass das, was er machte, strafbar ist. Und er hatte Gewalt über seinen Körper und Geist." Das habe zur Folge, so der Richter, "dass die Unterbringung in der Klinik entfallen muss". Nun muss das Gericht nur noch über die Höhe der Strafe befinden. Staatsanwältin Anna Koch beantragt insgesamt drei Jahre Haft. Dies entspricht dem Schuldspruch aus dem ersten Verfahren.
Rechtsanwalt Horst Büttner aus Bitburg plädiert für eine geringere Haftstrafe. Sein Mandant mache einen positiven Eindruck, arbeite in der Klinik rege mit und nehme deren Therapieangebote wahr. Zudem stehe er, anders als in der ersten Verhandlung, zu seinen Taten und habe sich bei der Nebenklägerin entschuldigt.
Hardt, seine beiden Nebenrichter und die zwei Schöffinnen bleiben dennoch bei einer Haftstrafe von drei Jahren. "Das ist noch milde", meint der Richter. "Drei Jahre sind das Unterste, was man hier erwarten kann." Ein Jahr und zwei Monate betrage die Reststrafe noch. Bei guter Führung müsse der Luxemburger noch zwei Monate und 14 Tage im Gefängnis verbringen. "Wir erwarten von Ihnen, dass Sie jeglichen Kontakt zu Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin unterlassen", gibt er dem 36-Jährigen mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Anwälte des Angeklagten und der Nebenklägerin können Revision beantragen.

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