Wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagter nach Kirmesschlägerei in Manderscheid verurteilt

Manderscheid · Ein 33-Jähriger musste sich heute vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten. Er soll ohne Grund einen anderen Mann niedergeschlagen haben. Besonders der Alkohol verkompliziert den Prozess.

Angeklagter nach Kirmesschlägerei in Manderscheid verurteilt
Foto: "e_pruem" <e_pruem@volksfreund.d/Fritz-Peter Linden

Die Kirmes. Ein Volksfest. Es wird gelacht, gesungen, man trifft alte Freunde. Und es wird getrunken. Teilweise etwas zu viel – und schnell kommt es zu Streit. So auch im Fall einer Schlägerei auf der letztjährigen Manderscheider Kirmes. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Montag ein 33-Jähriger vor dem Amtsgericht Wittlich verteidigen. Was er getan hat, stand derweil von Anfang an fest. Doch über das warum gab es, vermutlich auch alkoholbedingt, viele verschiedene Versionen. 

Die Anklage: Der 33-Jährige niederländische Staatsbürger aus Manderscheid soll auf der Kirmes gegen 3.15 Uhr „unvermittelt“ einem 52-Jährigen mit seiner Faust ins Gesicht geschlagen haben. In der Hand soll er eine Glasflasche gehalten haben, wodurch der Geschädigte eine Schnittwunde unter dem Auge sowie eine Schwellung im Bereich der Wange erlitten hat. Laut Anklageschrift sei der mutmaßliche Täter einfach auf den Geschädigten zugegangen und habe zugeschlagen, ohne vorher mit ihm gesprochen zu haben. Ein nach der Tat gemachter Alkoholtest attestierte dem Schläger einen Promillewert von 1,5.

Der Prozess: Der eigentlich wichtigste Fakt steht von Prozessbeginn an fest: Der Angeklagte hat zugeschlagen. Und er hatte auch eine Cola-Flasche in der Hand. Das gibt er zu. Er sagt, dass er einen Streit mit einem der geladenen Zeugen gehabt habe, der gleichzeitig das Patenkind seiner Freundin ist. Dieser habe zu seiner Patentante heftige Ausdrücke gesagt, woraufhin ein Streit entstanden sei. Der Geschädigte sei daran nicht beteiligt gewesen, habe ihn jedoch am Hals gepackt, woraufhin der Angeklagte zugeschlagen habe.

Es kommen erste Zweifel an dieser Geschichte auf, als die Staatsanwältin den Angeklagten und den Geschädigten bittet, sich nebeneinander zu stellen. Der Größenunterschied ist erheblich. Der Angeklagte ist 1,90 und der Geschädigte 1,67 Meter groß. Die Geschichte des Geschädigten ist derweil komplett anders. Er sei zur Toilette gegangen, daraufhin habe er einen Schlag gespürt und sei zu Boden gegangen. Warum, das kann er sich nicht erklären, er spricht jedoch davon, dass der Angeklagte „schon öfter wegen Eifersucht auffällig gewesen“ sei.

Er persönlich habe nicht gesehen, wer ihn geschlagen hat, ihm sei jedoch erzählt worden, dass es der Angeklagte gewesen sei – von seinem Freund, der ebenfalls geladen ist. Dieser sagt aus, dass er den Angeklagten beim Zuschlagen gesehen habe. Zwei weitere Zeugen schildern ihre Version des Abends, aus einem Mosaik verschiedener Aussagen setzt sich ein Bild zusammen.

Nur eines hat keiner der Zeugen gesehen: Wie der Geschädigte dem Angeklagten an den Hals ging. Der nächste Zeuge will zwar gesehen haben, dass sich der Angeklagte und das Patenkind seiner Freundin gestritten haben, vom Schlag habe er jedoch nichts mitbekommen. Außerdem habe er „einiges getrunken gehabt“. Das hat er mit dem nächsten Geladenen überein, auch er sei „nicht ganz nüchtern“ gewesen. Er habe jedoch gesehen, wie der Angeklagte zugeschlagen habe.

Und dann, die erste Zeugin, die am Tatabend komplett nüchtern war. Die 50-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten schildert die Tat zu 100 Prozent so, wie ihr Freund. Außerdem sagt sie dieser sei „ganz und gar nicht eifersüchtig“, und die anderen seien „alle betrunken gewesen“. Ihr Patenkind erzählt eine andere Geschichte, die sich weitestgehend mit denen der anderen Zeugen deckt. Auch er sagt, er habe „viel getrunken“ gehabt. Seine Freundin sei jedoch nüchtern gewesen. Allein deswegen wird auch sie kurzerhand von der Zuschauerbank in den Zeugenstand gerufen. Doch auch sie weiß nicht viel.

Das Urteil: Die Verteidigung des Angeklagten zweifelt an den Aussagen der Zeugen und plädiert auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des Nebenklägers hingegen sehen die Anklage als bestätigt an. „Keiner der Zeugen hat das gesehen, was der Angeklagte geschildert hat“, erklären sie. Die Lebensgefährtin klammern sie dabei absichtlich aus, denn ihre Aussage sei unglaubwürdig und zu genau an der des Angeklagten.

Das sieht auch Richterin Silke Köhler so: „Das war mir zu übereinstimmend, als dass es wahr sein könnte.“ Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wird am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.

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