Angestellte bangen weiter um ihre Jobs

Rivenich · Keine Umlagen mehr, stattdessen soll die Beseitigung tierischer Abfälle künftig kostendeckend vonstatten gehen: Das Umweltministerium will den Zweckverband Tierkörperbeseitigung neu organisieren. Was die neuen Pläne für die Zukunft der Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) Rivenich bedeuten, ist offen. Der TV hat mit Vertretern des Betriebsrats und der Gewerkschaft gesprochen.

Rivenich. Seit genau einer Woche liegt der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz auf dem Tisch (der TV berichtete). "Damit reagieren wir auf die Forderung der EU-Kommission", sagte Landwirtschaftsstaatsekretär Thomas Griese in einer Presseerklärung (siehe Extra). Ziel des neuen Gesetzes müsse es sein, die Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle unter staatlicher Kontrolle zu behalten. Künftig soll es keine Umlagenzahlungen mehr geben, die Tierkörperbeseitigung soll kostendeckend ablaufen. Laut Griese gibt der Entwurf den Landkreisen und kreisfreien Städten verschiedene Handlungsoptionen.
Offen ist allerdings derzeit noch, welche Optionen dies konkret sind. Die Mitarbeiter der TBA sehen ihre Arbeitsstellen daher nach wie vor gefährdet. Der Betriebsrat versucht zurzeit zusammen mit Heiko Metzger, Gewerkschaftssekretär des IG Bergbau, Chemie und Energie (BCE), einen sogenannten Standardsicherungsvertrag auszuhandeln, in dem Eckpunkte zur Sicherung der Arbeitsplätze und auch der Standorte festgelegt werden. Eine Tendenz gebe es aber noch nicht.
Helmut Falkenburg, Betriebsratsvorsitzender der TBA, stellt aber klar, dass die bereits öffentlich diskutierte Schließung der Betriebsstätte Sandersmühle keineswegs feststehe. Und so könne man auch noch nicht in Rivenich aufatmen. Auch stehe die Zukunft der Angestellten weiter in den Sternen. So sieht es auch Gewerkschaftssekretär Metzger. Der momentan diskutierten Umorganisierung stehe die Angst gegenüber, dass ein Privatunternehmen die Betriebe übernehme. Auch sei bereits öffentlich spekuliert worden, dass das zu einer Erhöhung der Gebühren führen könne. "Eine Öffnung dieses Marktes, so wie die EU das erzwingen will, ist ein Eingriff in die nationalstaatliche Hoheit der Bundesrepublik", betont Metzger. Man sei daher weiter auf die Unterstützung aus der großen Politik angewiesen. Der Betriebsrat redet und verhandelt derweil weiter - und hofft, dass die teils seit Jahrzehnten bestehenden Arbeitsverträge weiter Bestand haben. jo
Extra

Landkreise und kreisfreie Städte sind gesetzlich verpflichtet, tierische Abfälle (etwa Kadaver) zu entsorgen. Um diese Aufgabe kostengünstiger zu machen, haben die Kommunen im Land den Zweckverband Tierkörperbeseitigung gegründet. Dieser betreibt Anlagen zur Tierkörperbeseitigung in Rivenich (Bernkastel-Wittlich) und Sandersmühle (Rhein-Lahn-Kreis). Diese Anlagen sind allerdings nicht ausgelastet. Dennoch werden freie Kapazitäten vorgehalten für den Fall, dass durch eine Tierseuche, etwa BSE oder Schweinepest, in kürzester Zeit Hunderte von Tieren entsorgt werden müssen. Daher fahren die beiden Anlagen ein Defizit ein. Um das auszugleichen, zahlen die 44 Mitglieder des Zweckverbandes (alle rheinland-pfälzischen und saarländischen Kommunen sowie die beiden hessischen Kreise Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg) eine Umlage von jährlich insgesamt 1,7 Millionen Euro. Die EU sieht darin eine illegale staatliche Beihilfe, die Tierkörperbeseitigung sei eine private, keine öffentliche Aufgabe. Daher hat die EU Deutschland aufgefordert, das Geld einzutreiben. Der Bund weigert sich aber und klagt gemeinsam mit dem Zweckverband vor dem Europäischen Gerichtshof. wie

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