Angriff auf Touristinnen: Neun Monate auf Bewährung
Bernkastel-Kues/Wittlich · Weil sie eine Touristin mit Stiefeln getreten hat, ist eine 37-Jährige zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau ist vorbestraft und hatte sich auch gegenüber der Polizei aggressiv verhalten.
Bernkastel-Kues/Wittlich. Eine 37-jährige Frau wurde am Montag am Bernkasteler Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es in der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass die Frau, die derzeit in Wittlich lebt, eine Gruppe von Touristinnen, die zwischen 16 und 23 Jahre alt sind, angegriffen hat. Dabei hat sie eine Frau geohrfeigt und mit einem Stiefel getreten. Das Opfer hatte Prellungen am Oberschenkel und Verletzungen an der Wange davongetragen.Der Vorfall ereignete sich Ende Mai 2015 am Bernkastel-Kueser Kreisel. Die Frau war mit ihrem Lebensgefährten als Sozia auf dem Motorrad unterwegs. In der Nähe des Kreisels begegnete ihnen eine Gruppe von drei Mädchen, die zu Fuß unterwegs waren. Dabei musste der Fahrer ausweichen und drehte kurze Zeit später um. Der Fahrer, als Zeuge ebenfalls vorgeladen, erklärte, dass er die Gruppe zur Rede stellen wollte. Dabei sei es zum Streit gekommen.
Die Angeklagte räumte ein, dass sie einem der Mädchen aus der Gruppe eine Ohrfeige verpasst habe. Sie habe aber nicht mit dem Stiefel nach ihnen getreten. Bevor sie geschlagen habe, sei sie von den Mädchen, die als Touristinnen unterwegs waren, beleidigt worden.
Angeklagte zeigt keine Reue
Eine Zeugin, die mit dem Auto unterwegs war und angehalten hatte, bestätigte hingegen, dass die Angeklagte direkt auf die Mädchen losgestürzt sei und dass sie auch mit den Füßen getreten habe.
Anschließend wurde ein Polizist vernommen, der noch am Abend der Tat die Angeklagte in Wittlich in ihrer Wohnung zur Vernehmung besucht hatte. Er bestätigte, dass sich die Angeklagte bei der Vernehmung aggressiv verhalten habe und ihn aus der Wohnung drängen wollte.
Oberamtsanwalt Bernd Buschmann von der Staatsanwaltschaft Trier verwies darauf, dass bereits das Umdrehen des Motorradfahrers der erste Schritt zur Eskalation gewesen sei. Dass die Tat so abgelaufen ist, wie die Geschädigten es beschrieben haben, erschließe sich vor allem aus der Zeugenaussage der Autofahrerin.
Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsentzug. Da die Frau wegen einer ähnlichen Tat im Jahr 2013 in Bremen vorbestraft wurde und während der Verhandlung keine Reue gezeigt hatte, forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein Tritt mit einem schweren Stiefel gilt als gefährliche Körperverletzung. Zudem sei Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hinnehmbar, so Buschmann: "Dann können wir gleich die Straßenverkehrsordnung abschaffen."
Richter Oliver Emmer verhängte schließlich neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Stunden Arbeit für einen gemeinnützigen Zweck. Die 37-Jährige sei nicht in vollem Umfang geständig gewesen. Da die Frau nach eigenen Aussagen zwei Gläser Wein und zwei Bier getrunken hatte, als sie die Tat beging, blieb er einen Monat unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft.