Anklage gegen Arzt erhoben

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 59-jährigen Arzt Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Koblenz erhoben. Dem Angeschuldigten, der als niedergelassener Arzt in einem Eifelort des Kreises Cochem-Zell praktiziert, wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Zeitraum vom April 2003 bis zum Dezember 2007 in mehr als 500 Fällen ärztliche Leistungen betrügerisch abgerechnet zu haben.

Cochem/Koblenz. (red) Der Angeschuldigte datierte laut Anklageschrift unter anderem Akupunkturleistungen vor, damit die Kostenträger die Leistungen zu für ihn günstigeren Sätzen abrechneten. Aus demselben Grund soll er Beschwerden diagnostiziert haben, die bei den Patienten nicht vorlagen, aber eine Abrechnung der Behandlung ermöglichten. Weiterhin soll er die Behandlungen von Unfallfolgen sowohl gegenüber den Trägern der Unfallversicherungen als auch über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgerechnet haben, wobei er gegenüber den Unfallversicherungen zudem Leistungen aufgeführt haben soll, die er nicht erbracht hatte.

Ihm wird ebenfalls vorgeworfen, auch über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz mit den gesetzlichen Krankenkassen Behandlungen abgerechnet zu haben, die nicht erfolgt waren. Der hierdurch entstandene Schaden liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei rund 200 000 Euro.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Im Falle eines Schuldspruches wegen gewerbsmäßigen Betrugs sieht das Strafgesetzbuch für jeden Fall einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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