Anlieger wehren sich

MALBORN. Die Anlieger der Gemeindestraßen "Auf der Buhs" und "In der Träf" in Malborn sind sauer. Wegen der aus ihrer Sicht zu hohen Beitragskosten für den Straßenausbau streben sie ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid an. Einzelheiten sollen am Mittwoch bei einer Versammlung besprochen werden.

Während der jüngsten Sitzung Mitte Juli hat der Ortsgemeinderat Malborn beschlossen, die beiden innerörtlichen Straßen "Auf der Buhs" und "In der Träf" auszubauen. Schon damals hatten sich die Bürger der Straße "Auf der Buhs" zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. In der Zwischenzeit wollen Anlieger beider Straßen in dem 1300-Einwohner-Ort dem Gemeinderat per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid die Entscheidung aus der Hand nehmen. Hauptgrund für das Engagement der Betroffenen sind die zu hohen Anliegerkosten. "Es ist einfach zu teuer, aber es geht doch billiger", argumentiert die Bürgersprecherin Manuela Strassen. Im Einzelfall können ihrer Aussage nach schätzungsweise bis zu 30 000 Euro an Kosten auf einen Anlieger zu kommen. "Uns wurden auch keine weiteren Alternativen aufgezeigt", beklagt Strassen, die nach eigener Aussage deshalb mit ihren Mitstreitern einen Kostenvergleich hinsichtlich einer sparsamen, alternativen Variante eingeholt hat. Der soll belegen, dass der Aufwand auf 50 bis 60 Prozent reduziert werden kann, wenn Alternativen überlegt und mit den Bürgern besprochen werden. Das Vorgehen sei legitim, kommentiert Ortsbürgermeisterin Gabriele Neurohr den Vorgang. Aber so ganz versteht sie den Ärger nicht. "Wir haben in einer Anliegerversammlung auf alle verfahrensrechtlichen und technischen Fragen hingewiesen", sagt die Ortsbürgermeisterin. Damals hätten sich nur wenige Anlieger eingebracht. Die hohen Beitragskosten würden in erster Linie durch eine Einzelabrechnung zu Stande kommen. "Auch darüber haben wir ausreichend informiert, deshalb weiß ich nicht, was die Anlieger noch wollen", meint Neurohr weiter. Die Voraussetzungen für Bürgerbegehren und -entscheid sind in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung festgelegt. Der Antrag für ein Bürgerbegehren muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung im Gemeinderat eingereicht werden. Soll das Bürgerbegehren, das einem Bürgerentscheid vorgeschaltet ist, Erfolg haben, müssen sich zunächst 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger in eine Unterschriftenliste eintragen. "Wir haben 230 Unterschriften in Malborn und Thiergarten gesammelt", sagt Strassen. Der Antrag liegt mittlerweile bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Thalfang. "Wir werden ihn prüfen", sagt Michael Suska von der Verbandsgemeindeverwaltung. Eine Entscheidung soll noch in dieser Woche fallen. Die Anlieger hatten sich auch an Landrätin Beate Läsch-Weber, die Staatskanzlei und den Petitionsausschuss gewandt. Keine Unterstützung erhalte die Anliegergemeinschaft von der Staatskanzlei. "Wegen fehlender Voraussetzungen gibt die Staatskanzlei der Gemeinde Recht", bedauert Strassen. Vom Petitionsausschuss in Mainz und von Landrätin Beate Läsch-Weber habe man noch keine Antwort erhalten. Die Interessengemeinschaft lädt für Mittwoch, 30. August, 20 Uhr, alle Bürger von Malborn und Thiergarten zu einer Bürgerversammlung ins Gasthaus Bremm ein.

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