Kommunales Zur Not bis zum Verwaltungsgericht

Traben-Trarbach · Streit um Anliegergebühren: Anwohner der Bergstraße in Traben-Trarbach lassen nicht locker.

 In der Bergstraße in Traben-Trarbach hat der Bürgersteig auf einen Meter 14 Zentimeter Gefälle. Das sei zu viel für einen Rollator, finden die Anwohner.

In der Bergstraße in Traben-Trarbach hat der Bürgersteig auf einen Meter 14 Zentimeter Gefälle. Das sei zu viel für einen Rollator, finden die Anwohner.

Foto: TV/Hans-Peter Linz

„Unsere Straße wurde als einzige in Traben-Trarbach komplett neu ausgebaut“, sagt Dieter Wolff, Anwohner der Bergstraße in Traben-Trarbach. In der Straße stehen hauptsächlich freistehende Einfamilienhäuser mit großen Gärten – die Straße wirkt wie ein klassisches Wohnviertel aus den 1960er/1970er Jahren.

Jahrzehntelang war es ruhig in diesem Viertel – bis dann vor rund sechs Jahren die Planung zu einem Neubaugebiet oberhalb der Straße entwickelt wurde.

Unter anderem von der Bergstraße aus wird dieses Neubaugebiet am Königsberg erschlossen. Deshalb war es nötig, das Kanalsystem zu überarbeiten, das nun eine stärkere Last tragen muss. Dabei wurden in einem Zug auch die Straßendecke und die Bürgersteige erneuert.

Alle anderen Straßen seien lediglich wiederhergestellt worden, so Wolff. Aus seiner Sicht hätte man den Straßenbelag und die Bürgersteige der Bergstraße nicht erneuern müssen, was die Anliegerbeiträge gesenkt hätte, die jetzt gezahlt werden müssen. Außerdem hätten seit der Erneuerung der Straße die Bürgesteige ein starkes Gefälle, was es Menschen mit Rollator schwer mache, dort lang zu gehen.

Über die Höhe der Anliegerbeiträge gibt es kontroverse Ansichten, weshalb Wolff mit weiteren Mitstreitern eine Eingabe beim Kreisrechtsausschuss gemacht hat, wie er dem TV bestätigt. Wie Wolff erläutert, kommen nun Kosten von 6000 bis 24 000 Euro auf die Anlieger zu.

Die Berechnung dieses Anteils ist aber aus seiner Sicht fehlerhaft. Insgesamt betragen die Kosten für den Ausbau der Bergstraße 742 000 Euro. Der Anteil der Verbandsgemeindewerke an diesem Ausbau lag ursprünglich bei 33,33 Prozent, wurde aber auf 13,83 Prozent mit Verweis auf ein neues Rechtsurteil verringert.

Das bedeutet, dass die Anlieger nicht einen Anteil von 314 000 Euro, sondern von jetzt 492 000 Euro zahlen müssen. Der Anteil der VG-Werke hatte sich damit von 261 000 Euro auf 131 566 Euro verringert – und damit erhöhe sich der Anteil der Anlieger.
„Daher läuft unser Widerspruch nicht gegen die Straßenausbaubeiträge als solche, sondern gegen den geringen Anteil der VG-Werke, der die Rechnung in die Höhe treibt,“ sagt Dieter Wolff.

Der Vertragspartner der Anwohner ist in diesem Fall, auch wenn es um den Anteil der VG-Werke geht, die Stadt Traben-Trarbach, wie Werkleiter Hajo Neumes erläutert, der – da es sich um ein laufendes Verfahren handelt – keine weiteren Auskünfte geben kann.

Auch Stadtbürgermeister Patrice Langer weist auf das laufende Verfahren hin und stellt fest: „Das muss dann letzten Endes ein Gericht entscheiden.“ Auf die steilen Bürgersteige bezogen bemerkt Langer, dass eine Nivellierung letzten Endes die Kosten noch weiter erhöht hätte, die die Anlieger ja mittragen müssen.

Momentan ist der Widerruf beim Kreisrechtsausschuss anhängig, und da Verfahren ziehe sich dahin, sagt Wolff. „Sollte jedoch der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch nicht anerkennen, gehen wir zum Verwaltungsgericht nach Trier“, versichert Wolff.

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