Justiz Unregelmäßigkeiten beim Burgenfest?

Manderscheid · Anonyme Anzeige gegen Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Manderscheid. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

 Das historische Burgenfest ist ein Publikumsmagnet. Bei der Abrechnung soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Das historische Burgenfest ist ein Publikumsmagnet. Bei der Abrechnung soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Foto: Klaus Kimmling

() Das Burgenfest in Manderscheid gehört zu den Höhepunkten im Festkalender der Eifelstadt. Das Mittelalterspektakel am letzten Augustwochenende auf der Niederburg lockt Jahr für Jahr tausende Besucher an. Doch ausgerechnet im Zusammenhang mit der Veranstaltung soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Es steht der Verdacht im Raum, dass es zu Fehlern bei Abrechnungen gekommen sein soll. Auch sollen Einnahmen falsch oder gar nicht verbucht worden sein. Der Verdacht richtet sich gegen den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Manderscheid, die Mitausrichter des Burgenfestes war. 2014 wurde die Verbandsgemeinde aufgelöst und in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land eingegliedert.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, bestätigte TV-Informationen, wonach eine anonyme Anzeige gegen den damaligen Bürgermeister vorliegt. Darin werde behauptet, aus den Einnahmen des Burgenfestes seien Geldbeträge entnommen und für verschiedene Zwecke verwendet worden, ohne sie zu verbuchen, sagte Fritzen. Die Anzeige sei bereits im Januar diesen Jahres eingegangen.

Es seien Ermittlungen aufgenommen worden, „um zu prüfen, ob die erhobenen Behauptungen zutreffen oder nicht“. Diese seien aber noch nicht abgeschlossen, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Zu der Summe, um die es geht, machte er keine Angaben. Da die Anzeige ano­nym erstattet worden sei „und sich ihr Wahrheitsgehalt daher zunächst nur schwer beurteilen lässt“, könne derzeit noch nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gesagt werden“, ob die Behauptungen zutreffen würden. Fritzen weißt jedoch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet sei zu ermitteln, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliege. Dieser bestehe dann, wenn es konkrete Anzeichen gebe, die eine Straftat zumindest nicht ausschließen würden. Dass nun gegen den Ex-Bürgermeister emittelt werde, bedeute nicht, dass  sich dieser tatsächlich strafbar gemacht habe, sagt Fritzen.

Der ehemalige Verwaltungschef der Verbandsgemeinde wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu den Vorwürfen äußern. Er war von 2001 bis zur Fusion mit Wittlich-Land am 1. Juli 2014 Bürgermeister.

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