Anruf beim Bürgermeister

BERNKASTEL-WITTLICH. (sos) Anders als von Kreisverwaltung und der Tierbeseitigungsanstalt (TBA) Rivenich im TV-Artikel "Herrenloses Unfallwild" dargestellt, ist laut Kreisjagdmeister Günther Vanck nicht die Straßenmeisterei der erste Ansprechpartner, insbesondere bei Schalenwild-Kadavern.

Nicht Straßenmeisterei oder TBA sind zu informieren, wenn man beispielsweise ein totes Reh am Straßenrand findet. Da es sich dabei um Schalenwild - auch Hirsche und Wildschweine zählen dazu - handelt, weist Kreisjagdmeister Günther Vanck darauf hin, wie zu reagieren sei. Eindeutige Regelung im Landesjagdgesetz

Um durch die Hinweise von TBA und Kreisverwaltung, die aus Jägersicht nicht zutreffen, Konflikte der betroffenen Verkehrsteilnehmer mit dem Jagdgesetz zu verhindern, sagt Günther Vanck: "Das Landesjagdgesetz besagt, dass, wer bewegungsunfähiges oder verendetes Schalenwild in der freien Natur wahrnimmt oder als Führer eines Fahrzeugs Schalenwild angefahren oder überfahren hat, verpflichtet ist, dies in Ortsgemeinden dem Ortsbürgermeister, der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen." Totes Tier mitnehmen ist Wilderei

Von diesen Stellen werde nötigenfalls auch eine Bescheinigung für die Versicherung erstellt und der "Aneignungsberechtigte", meist der Jagdpächter, informiert. Nimmt der Pächter sein Recht wahr, räumt er das Tier weg, und die Sache ist erledigt. Verzichtet er auf das Recht, kann die Entsorgung des Tiers durch Ortsbürgermeister, Gemeindeverwaltung oder die nächste Polizei- oder Forstdienststelle in die Wege geleitet werden. Kreisjagdmeister Günther Vanck weist weiter darauf hin: "Nach dem Landesjagdgesetz handelt es sich bei der Unterlassung der Anzeige um eine Ordnungswidrigkeit." Übrigens erfülle das Mitnehmen des vermeintlich herrenlosen Tiers den Tatbestand der Wilderei.

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