Landwirtschaft Anträge für Rebpflanzungen

Bernkastel-Wittlich · Ab sofort können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Die Antragsfrist gilt für Teil zwei des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid haben. Die Anträge sollen über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer https://wip.lwk-rlp.de/ elektronisch gestellt werden. Alternativ stehen auf der Internetseite des MWVLW https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ die Antragsformulare zum Download bereit.

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