Anträge noch möglich

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Das Antragsverfahren für den Programmteil XII "Einführung und Beibehaltung von biotechnischen Pflanzenschutzverfahren im Obst- und Weinbau" ist bis zum 21. Januar offen. Darauf weist der Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Die Förderprämie für das biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Obst- und Weinbau beträgt zukünftig 150 Euro je Hektar förderfähiger Fläche, teilt die Behörde mit. Für den Obstbau steht nur noch die biotechnische Apfelwicklerbekämpfung nach der "Pheromon-Verwirrungsmethode" zur Verfügung. Eine Antragstellung ist nur für neue, in sich abgeschlossene Anwendungsgebiete möglich. Mit dem Antrag ist eine Karte des Anwendungsgebietes vorzulegen. Erweiterungsanträge von bereits bestehenden Anwendergemeinschaften seien nicht zulässig. Auskünfte und Antragsvordrucke gibt es bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Rainer Neukirch, Telefon 06571-14393, Fax 06571-940037 oder E-Mail: Rainer.Neukirch@Bernkastel-Wittlich.de.

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