Antragsfrist für Pflanzungen läuft Ende Januar ab

Winzer, die die Bewirtschaftung ihrer Flächen optimieren wollen, können unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten. Anträge dazu sind bis zum 31. Januar bei der Verwaltung des Landkreises Bernkastel-Wittlich einzureichen.

Wittlich. (red) Derzeit läuft das Antragsverfahren für die Pflanzung von Weinbergsflächen im Jahr 2011. Das Antragsverfahren endet am Montag, 31. Januar (Ausschlussfrist). Für die Pflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren endet die Frist am 30. April.

Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen.

Förderfähig ist die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Flach- und Steillagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die veränderten Klimabedingungen oder die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen. Ebenso ist die Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingen förderfähig. Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen zehn Ar, in Steil- und Steilstlagen sogar nur fünf Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von zwei Metern und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Metern eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.

Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Rückfragen zum Antragsverfahren beantwortet die Kreisverwaltung (Edmund Hohns, Telefon 06571-14417, Fax: 06571/940417 oder E-Mail: edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort