Antragsverfahren endet am 15. Mai

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Der Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich teilt mit, dass das Antragsverfahren für die Agrarfördermaßnahmen Flächenzahlungen 2004 nach der Flächenzahlungs-Verordnung sowie der Prämien für Eiweißpflanzen und Energiepflanzen, Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2004 (AGZ) und das Antragsverfahren auf Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen (FUL) - einschließlich der Steillagenförderung 2004 - am 15. Mai 2004 endet.

Die Förderanträge mit Flächennachweis müssen bis dahin vollständig ausgefüllt der Kreisverwaltung vorliegen. Eine verspätete Abgabe der Anträge und des Flächennachweises führt zum Verlust der Förderprämien. Informationen gibt Edmund Hohns, Telefon 06571/14417, E-Mail: edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de.

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