Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Traben-Trarbach. (red) In der Vergangenheit sind bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Beschwerden darüber eingegangen, dass in der Landwirtschaft oftmals an Sonn- und Feiertagen Arbeiten erledigt werden, die nach Ansicht der Beschwerdeführer auch wochentags gemacht werden können.
16.08.2009
, 21:42 Uhr
Sonn- und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich Tage allgemeiner Arbeitsruhe und sollen die Möglichkeit der Erholung, Entspannung und inneren Einkehr bieten. Arbeiten in der Landwirtschaft sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausnahmsweise erlaubt, wenn diese unaufschiebbar sind.