Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Traben-Trarbach. (red) In der Vergangenheit sind bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Beschwerden darüber eingegangen, dass in der Landwirtschaft oftmals an Sonn- und Feiertagen Arbeiten erledigt werden, die nach Ansicht der Beschwerdeführer auch wochentags gemacht werden können.

Sonn- und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich Tage allgemeiner Arbeitsruhe und sollen die Möglichkeit der Erholung, Entspannung und inneren Einkehr bieten. Arbeiten in der Landwirtschaft sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausnahmsweise erlaubt, wenn diese unaufschiebbar sind.

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