Arbeitslosengeld und Lohn: Mann kassiert doppelt ab und bekommt Bewährungsstrafe

Wittlich · Weil er gegenüber der Agentur für Arbeit verschwiegen hat, dass er eine neue Arbeitsstelle hat und weiterhin Leistungen bezogen hat, hat das Amtsgericht Wittlich einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Verschuldet. Wegen Betruges mehrfach vorbestraft. Und dann wollte der Angeklagte, ein 50-jähriger Mann aus dem Raum Wittlich, offenbar doppelt abkassieren: Knapp zwei Monate - in der Zeit vom 1. Oktober bis 22. November 2012 - verschwieg er der Agentur für Arbeit in Bernkastel-Kues, dass er eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte - und bezog weiterhin Leistungen. Insgesamt 2256 Euro.
Vor dem Amtsgericht Wittlich räumt der Mann, der sich selbst verteidigt, ein, dass er sich zu spät bei dem Amt gemeldet habe. "Das war ein Fehler von mir." Absichtlich hätte er das aber nicht getan. Das sehen Oberstaatsanwalt Thomas Grawemeyer und Richterin Silke Köhler anders. Grawemeyer erklärt: "Der Angeklagte hat sich des Betruges schuldig gemacht. Gegen ihn sprechen die vielen Delikte aus der Vergangenheit, wegen Betruges, Untreue und Unterschlagung." Für ihn spreche, dass er größtenteils geständig sei und angefangen habe, das Geld zurückzubezahlen. Richterin Köhler erklärt: "Dass Sie das nicht absichtlich getan haben, halte ich für eine Schutzbehauptung. Aber Sie haben es nicht auf die Spitze getrieben und gewartet, bis man Ihnen auf die Schliche kommt." Der Mann wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.

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