Arbeitslosengeld und Lohn: Mann kassiert doppelt ab
Wittlich · Weil er gegenüber der Agentur für Arbeit verschwiegen hat, dass er eine neue Arbeitsstelle und weiterhin Leistungen bezogen hat, hat das Amtsgericht Wittlich einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wittlich. Verschuldet. Wegen Betruges mehrfach vorbestraft. Und dann wollte der Angeklagte, ein 50-jähriger Mann aus dem Raum Wittlich, offenbar doppelt abkassieren: Knapp zwei Monate - in der Zeit vom 1. Oktober bis 22. November 2012 - verschwieg er der Agentur für Arbeit in Bernkastel-Kues, dass er eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte - und bezog weiterhin Leistungen. Insgesamt 2256 Euro.
Vor dem Amtsgericht Wittlich räumt der Mann, der sich selbst verteidigt, ein, dass er sich zu spät bei dem Amt gemeldet habe. "Das war ein Fehler von mir." Absichtlich hätte er das aber nicht getan.
Doch eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit, die als Zeugin vor Gericht aussagt, erzählt Details von einem Telefonat am 18. Oktober 2012, die anderes vermuten lassen. Da habe der Angeklagte für den darauffolgenden Tag, den 19. Oktober, einen Praktikumstag beantragt - in eben jenem Altersheim, in dem er zu der Zeit schon arbeitete.
Mehrfach vorbestraft
Hintergrund war offenbar: Am 19. Oktober hätte der 50-Jährige einen Gesprächstermin im Arbeitsamt wahrnehmen müssen. Oberstaatsanwalt Thomas Grawemeyer fügt die Puzzleteile zusammen: "Sie hatten einen Termin, zu dem Sie hätten erscheinen müssen, genauso wie bei der Arbeit. Sie brauchten eine Erklärung. Deshalb haben Sie das Probepraktikum beantragt."
Die Zeugin erklärt, der Angeklagte habe am Telefon nicht gesagt, dass er bereits arbeite. Ihm sei außerdem mitgeteilt worden, er müsse im Anschluss dem Amt mitteilen, ob daraus eine feste Anstellung wird - was er aber nicht getan habe. "Warum denn nicht?", will Richterin Silke Köhler wissen. "Das weiß ich nicht", sagt der Angeklagte. Erst als ihm die Agentur für Arbeit eine Einladung für einen neuen Termin im Dezember zukommen lässt, teilt er dem Amt mit, dass er bereits seit dem 1. Oktober in einem Arbeitsverhältnis ist.
Grawemeyer erklärt: "Der Angeklagte hat sich des Betruges schuldig gemacht. Gegen ihn sprechen die vielen Delikte aus der Vergangenheit, wegen Betruges, Untreue und Unterschlagung." Für ihn spreche, dass er größtenteils geständig sei und angefangen habe, das Geld zurückzubezahlen. Grawemeyer beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte stellt keinen Antrag: "Ich möchte nichts mehr dazu sagen."
Richterin Köhler erklärt: "Dass Sie das nicht absichtlich getan haben, halte ich für eine Schutzbehauptung. Aber Sie haben es nicht auf die Spitze getrieben und gewartet, bis man Ihnen auf die Schliche kommt."
Der Mann wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.