Auch VG-Eilantrag abgelehnt

TRABEN-TRARBACH. Wie gestern erst bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht nur im Eilverfahren des BUND und des Nabu gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn eine Entscheidung gefällt, sondern auch im Eilverfahren der VG Traben-Trarbach. Der Gerichtsbeschluss: Der Antrag der VG ist nicht zulässig.

Verbandsbürgermeister Ulrich K. Weisgerber war gestern überrascht und irritiert. In Händen hielt er den die VG betreffenden Beschluss des OVG Koblenz in Sachen Verlängerung der Start- und Landebahn Flughafen Hahn vom 27. April. Die VG hatte aus Gründen des Trinkwasserschutzes bekanntlich ebenso wie die Naturschutzverbände BUND und Nabu per Eilantrag die "Herstellung der aufschiebenden Wirkung gegen den Planfeststellungsbeschluss" erreichen wollen. Die Entscheidung des Gerichts: Der Antrag der VG ist unzulässig, weil das verfolgte Rechtsschutzziel, die Abwendung einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnungsanlage Ahringsbachtal durch nachträgliche Auflagen sichergesellt werden könnte. Im Klartext: Es darf weitergebaut werden, mögliche Beeinträchtigungen können später korrigiert werden - zum Beispiel, indem belastetes Abwasser zu einer Kläranlage abtransportiert wird. Während die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Anträge von Nabu und BUND am vergangenen Mittwoch in einer Presseerklärung des Gerichts bekannt gemacht wurde (TV berichtete), war über den Eilantrag der VG Traben-Trarbach zunächst keine Aussage getroffen worden. Die BUND- und Nabu-Anträge waren außerdem vor der Entscheidung mit den Beteiligten mündlich erörtert worden, der VG-Antrag nicht. Laut Gerichts-Pressesprecher Wolfgang Bier ist es die Regel, dass vor der Entscheidung über einen Eilantrag keine mündliche Erörterung erfolgt. Wegen der komplizierten Naturschutzfragen der BUND- und Nabu-Anträge sei dies aber notwendig gewesen. Im Falle der VG sei es nur um wasserrechtliche Dinge gegangen. Daher habe man dort - wie üblich - nach Aktenlage den Beschluss gefasst. Unterdessen hat die VG Traben-Trarbach gestern über ihren Rechtsanwalt eine "Gegenvorstellung" ans Gericht geschickt, weil formelle Rechtsmittel nicht mehr eingelegt werden können. Darin werden noch einmal Bedenken geäußert, weil im Zuge der erlaubten Erdarbeiten gravierende Eingriffe in Quellbereiche des Waschbaches vorgesehen seien. Das OVG war in seinem Beschluss überhaupt nicht auf diese Problematik eingegangen, weil diese, so der Pressesprecher, "im Antrag der VG nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe". Das Gericht werde sich zu dieser Gegenvorstellung nun noch einmal äußern.

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