Auf der sicheren Seite

Ohne Ehrenamt geht vieles nicht, doch das will abgesichert sein. Mehr als 50 Teilnehmer von Verbänden, Vereinen und anderen ehrenamtlichen Institutionen konnte Bürgermeister Karl Heinz Simon in Zell zur Informationsveranstaltung über rechtliche Fragen im Ehrenamt begrüßen.

Zell. (red) Über Rechtsfragen im Ehrenamt informierten in einer Veranstaltung der VG Zell Erich Menger von der Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt in der Mainzer Staatskanzlei und Rainer Riedel vom rheinland-pfälzischen Finanzministerium.

In seinem Vortrag präsentierte Erich Menger die Ehrenamtsinitiative der Landesregierung und stellte den interessierten Ehrenamtlern die Möglichkeiten vor, welche die Initiative für Ehrenamt und Bürgerengagement bietet. Die Vereinsdatenbank auf der Homepage www.wir-tun-was.de enthalte mehr als 12 300 Vereine in Rheinland-Pfalz, sagt Menger. Er warb dafür, sich einzutragen, biete die Seite doch die Möglichkeit, kostenlos und ohne großen technischen Aufwand eine eigene Vereins-Homepage aufzubauen. Auch können eigene Veranstaltungen in den landesweiten Kalender eingetragen werden. Außerdem bietet die Seite jede Menge an Service: Die für das Ehrenamt zuständigen Ansprechpartner innerhalb der Ministerien, eine Linksammlung mit Dachverbänden und Organisationen. Hier findet man auch Anträge für den "Engagement- und Kompetenznachweis", der ehrenamtliches Engagement dokumentiert. Er wird vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und kann zum Beispiel Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Des Weiteren gibt es auf der Seite Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt. Über Haftungs- und Unfallrisiken sowie Versicherungsschutz im Ehrenamt besteht große Unsicherheit und Unwissenheit. Zum Jahresbeginn traten Veränderungen im Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Kraft, die bestehende Lücken im Versicherungsschutz schließen sollen. Für ehrenamtlich Tätige in Rheinland-Pfalz gibt es einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz, wobei die Haftpflicht nicht für eingetragene Vereine gilt, sondern nur für nicht organisierte Ehrenämtler. Ein etwas trockeneres Thema vertrat Rainer Riedel an diesem Abend. Als Kontaktperson für das Ehrenamt im rheinland-pfälzischen Finanzministerium informierte er über das "Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements" vom 22. Oktober 2007. Dieses regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgern.

Unter anderem stieg die Übungsleiterpauschale von 1848 auf 2100 Euro. Eine Vereinheitlichung des Spendenabzugsbetrags von bisher fünf oder zehn Prozent auf jetzt einheitliche 20 Prozent erfolgte. Außerdem wurde eine Anhebung der Grenze für den erleichterten Spendennachweis von Kleinspenden von bisher 100 auf 200 Euro erzielt. Als Nachweis reicht ein Überweisungsträger. Rainer Riedel machte unter anderem diese Änderungen mit Schaubildern und Fallbeispielen deutlich. Als Tipp wies er auf die Broschüre "Steuertipp: Ratgeber für gemeinnützige Vereine" hin. Diese kann auch über die Internetseite des Finanzministeriums ( www.fm.rlp.de) bezogen werden.

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