Auf eigene Gefahr aufs Eis gewagt

Wer den Sterenbachsee zum Eislaufen betritt, handelt auf eigene Gefahr. Die Stadt ist Eigentümer des Sees und warnt sozusagen zur Sicherheit ganzjährig Spaziergänger per Schild davor, sich möglicherweise beim Betreten einer Eisfläche nicht nur aufs Glatteis sondern in ernsthafte Gefahr zu begeben.

 Zugefroren, aber nicht sicher: Der Sterenbachsee. TV-Foto: Marion Maier

Zugefroren, aber nicht sicher: Der Sterenbachsee. TV-Foto: Marion Maier

Wittlich. (sos) Ein Verbot für eisige Zeiten ist am Sterenbachsee zwischen Wittlich und Wengerohr zu lesen. Das Schild warnt vor dem Betreten der Eisfläche, wenn denn mal eine da ist. Die hat der frostige Januar geliefert und damit viele Wagemutige angelockt, die sich freiwillig aufs Glatteis begeben haben. Am Wochenende wurde deshalb die Polizei aktiv. Die Beamten rückten zwei Mal aus, um die Menschen ans Ufer zu bitten. Beim zweiten Mal blieben die Eisläufer unbeeindruckt und einfach dort, wo die Polizei sie vor Gefahr schützen wollte. Doch mehr als bitten konnten die Beamten nicht. "Die Fläche ist nicht freigegeben, aber es waren über 50 Menschen auf dem Eis, die die Beamten nur belehren konnten. Eine weitergehende Rechtsgrundlage, um einzuschreiten, hat die Polizei nicht", erklärt Jürgen Riemann von der Polizeiinspektion Wittlich.

Er macht auch eine Rechnung auf: Geht man von einem Durchschnittsgewicht von 50 bis 60 Kilo pro Mensch aus, sei davon auszugehen, dass am Sonntag an die drei Tonnen Gewicht vom Eis zu tragen gewesen seien. Und er verweist auf die Zuständigkeit des Ordnungsamtes bei der Stadtverwaltung, denn der See "gehört" der Stadt. Sie könnte theoretisch durch eine Bohrung die Eisdicke prüfen lassen und entscheiden, ob das Laufen darauf ungefährlich und erlaubt sei.

Eine Nachfrage beim Pressesprecher der Stadtverwaltung, Ulrich Jacoby, ergibt, dass die Stadt prinzipiell nicht beabsichtigt, die Tragkraft des Eises untersuchen zu lassen oder die Eisfläche offiziell frei zu geben. Das leiste die Stadt auch deshalb nicht, um nicht haftbar gemacht werden zu können, sollte ein Unfall passieren. Wer das Eis trotz der Warnung betrete, handele auf eigene Gefahr.

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