Formulare Auf Reisen mit Betäubungsmitteln

Bernkastel-Wittlich · Die Kreisverwaltung beglaubigt entsprechende Arztbescheinigungen.

() Wer auf ärztlich verordnete Medikamente angewiesen ist, die Betäubungsmittel enthalten, muss bei Auslandsreisen besondere Bestimmungen beachten. Die Einreise mit und der Besitz von Betäubungsmitteln ist in vielen Ländern strafbar, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Mittel aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Auf Reisen in Schengen-Staaten können ärztlich verordnete Betäubungsmittel mitgeführt werden. Hierbei muss jedoch eine vom behandelnden Arzt ausgestellte und von der Kreisverwaltung beglaubigte Bescheinigung mitgeführt werden. Für Reisen mit ärztlich verordneten Betäubungsmitteln in Nicht-Schengen-Staaten gibt es keine international harmonisierten Bestimmungen. Auskunft über die nationalen Bestimmungen können die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer in der Bundesrepublik erteilen.

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich erfolgt die Beglaubigung ärztlicher Bescheinigungen für Reisen mit Betäubungsmitteln durch den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung. Die Bescheinigungen müssen vorher vom verordnenden Arzt ausgefüllt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Die ausgefüllten ärztlichen Bescheinigungen werden unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beglaubigt. Die Beglaubigung kostet neun Euro.

Weitere Informationen und Vordrucke gibt es bei Leonie Müllen vom Fachbereich Gesundheit, Telefon 06571/14-2463, E-Mail an Leonie.Muellen@Bernkastel-Wittlich.de oder im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/reisen-mit-betaeubungsmitteln.

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