Ausbildung, Teilzeit und Betreuung
Bernkastel-Wittlich · Mit einer gemeinsamen Veranstaltung haben die Kreisverwaltung und das Jobcenter Bernkastel-Wittlich über den Wiedereinstieg in den Beruf informiert. Themen wie Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile von geringfügiger Beschäftigung und Ausbildung in Teilzeit wurden angesprochen.
Susanne Dröger vom Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung stellte die Möglichkeiten der Kinderbetreuung durch Tagespflege vor. Tagesmütter können helfen, Betreuungszeiten über die Ganztagsangebote von Kindergärten und Schulen abzudecken. Ein Minijob scheint häufig eine Alternative zu sein. Doch Stefan Bill von der AOK riet zur Vorsicht: Rechtsansprüche wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall seien zwar gesetzlich geregelt, aber die Realität sehe oft anders aus. Arbeitgeber wendeten die tarifvertraglich festgelegten Vereinbarungen selten auf die geringfügig Beschäftigten an und diese wiederum forderten aus Angst vor Arbeitsplatzverlust ihre Ansprüche nicht ein.
Geringfügig Beschäftigte hätten im Rahmen ihres Minijobs nach der Neuregelung vom Januar 2013 Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger und auch die Möglichkeit einen Riestervertrag abzuschließen, so Bill.
Die Möglichkeiten der betrieblichen Teilzeitausbildung zeigte Annabell Müller, Ausbildungsberaterin bei der IHK Trier. Die Möglichkeit konkrete Fragen zu stellen und die persönliche Situation vor dem Hintergrund der neuen Informationen neu zu beleuchten, rundeten die Veranstaltung der Gleichstellungsbeauftragten Gabriele Kretz in Zusammenarbeit mit Iris Zwang, der Beauftragten für Chancengleichheit vom Jobcenter ab. red