Auseinandersetzung zwischen Musikerin und Pfarrei: Gericht gibt Organistin recht

Bernkastel-Kues · Entscheidung im Rechtsstreit um die Organistin und Chorleiterin Theresia Thiesen: Gestern hat das Bernkastel-Kueser Arbeitsgericht ihre Kündigung für unwirksam erklärt. Der Kirchengemeindeverband muss die Frau weiter beschäftigen.

 Theresia und Josef Thiesen an der Orgel der Kirche St. Marien in Rachtig. TV-Foto: Maren Meißner

Theresia und Josef Thiesen an der Orgel der Kirche St. Marien in Rachtig. TV-Foto: Maren Meißner

Bernkastel-Kues. Es ist voll im Foyer des Amtsgerichtes in Bernkastel-Kues. Immer mehr Menschen strömen in das Gebäude, es wird gegrüßt, es wird debattiert, es werden Plakate ausgepackt. "Kann sich wehren Sünde sein?" steht auf einem. 50 Mitglieder von Kirchenchören aus Longkamp, Monzelfeld, Zeltingen und Rachtig sind gekommen, weil sie wissen wollen, wie es mit Theresia Thiesen weitergeht.
Die Kirchenmusikerin hatte Klage gegen ihre Kündigung durch die Pfarrgemeinde Zeltingen eingereicht. Sie war bis Ende 2012 dort als Organistin und Chorleiterin angestellt. Ihre Einsatzorte: Zeltingen-Rachtig, Erden, Lösnich, Wehlen und Graach. Zum 1. Januar hatte die Gemeinde ihr gekündigt.
Bereits seit 1995 angestellt


Diese Kündigung, entschied das Gericht, hat keinen Bestand. "Der Klage ist stattgegeben worden und das Gericht hat festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist", teilte Richter Christian-Armand Houben gestern Nachmittag mit.
Damit geht eine Auseinandersetzung vorläufig zu Ende, die sich bereits seit Monaten hinzieht. Die Position von Theresia Thiesen: Da sie seit 1995, also seit mehr als 15 Jahren, für die Kirche arbeite, könne man ihr nicht ohne Begründung kündigen.
Die Position der Pfarrei: Man könne der Organistin sehr wohl ordentlich kündigen, da sie für verschiedene Arbeitgeber innerhalb der Kirche gearbeitet habe. Außerdem bestehe in der Pfarrei Zeltingen kein Bedarf mehr für ihre Arbeit, da diese nun von ihrem Mann erledigt werde. Der ist ebenfalls Chorleiter und Organist und bei der Pfarrei Bernkastel angestellt. In den vergangenen Wochen war die Situation mitunter kurios: Theresia Thiesens Mann Josef kümmerte sich auf Anweisung seines Arbeitgebers seit Anfang des Jahres um die Gemeinden in der Pfarrgemeinde Zeltingen - das ehemalige Gebiet seiner Frau. Die half deshalb in Longkamp und Monzelfeld, den Orten, für die ihr Mann ursprünglich zuständig war, als Organistin aus - vorerst ohne Bezahlung. Um zwei Chöre in den beiden Orten kümmerte sich Josef Thiesen seit Anfang Januar ebenfalls in seiner Freizeit und ohne Aussicht auf eine langfristige Lösung. Die Situation belastete nicht nur das Ehepaar Thiesen, sondern auch die Chormitglieder, die gestern zahlreich im Gericht erschienen waren. Im durch die vielen Besucher völlig überfüllten Gerichtssaal ging es zwischen den beiden Streitparteien teilweise hitzig zu.

Der Fall ist kompliziert: Im Februar vergangenen Jahres, so erzählt es Theresia Thiesen, gab es mit Vertretern der Pfarrei ein Gespräch, in dem es um eine mögliche Kündigung ging. Kurze Zeit später wurde der Arbeitsvertrag von ihrem Mann Josef von 35 auf 13 Stunden und ihr eigener von 28 auf 18 Stunden gekürzt (der TV berichtete).
Gegen diese Entscheidung klagten die Thiesens. Das Arbeitsgericht gab ihnen recht, beide arbeiteten zunächst mit der normalen Stundenzahl weiter. "Ich habe sehr gehofft, dass wir uns danach noch mal zusammensetzen würden", sagt Theresia Thiesen. Das passierte nicht. Im August 2012 bekam Theresia Thiesen dann die Kündigung zum Jahresende - "ohne Begründung", wie sie sagt. Seit dem 1. Januar 2013 war die Organistin und Chorleiterin arbeitslos.
Zukunft ungewiss


Wie es nach dem Urteil für das Ehepaar weitergeht, ist noch nicht klar. Fakt ist: Theresia Thiesen muss mit der gleichen Stundenanzahl weiterbeschäftigt werden - wo, das muss nun ausgehandelt werden. Zum Urteil sagt sie: "Es ist super gelaufen".
Der Bernkastel-Kueser Dechant Georg Moritz wollte sich zu dem Verfahren gestern nicht äußern und verwies auf die Pressestelle in Trier. Die Mitarbeiter dort konnten sich aufgrund einer Klausurtagung ebenfalls nicht äußern. Die Kirchengemeinde kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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