Gebühren Auswärtige Mieter zahlen doch mehr

Wittlich-Land · Gleiche Kosten für alle? Laut EU-Recht müssen Kommunen, wenn sie ihre Einrichtungen vermieten, von allen Mietern einheitliche Gebühren verlangen. Doch nutzen einige Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land eine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen.

 Viele Gemeinden vermieten Grillhütten. Damit die  Mietbedingungen einheitlich sind, werden die Gebührensatzungen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land neu gestaltet.

Viele Gemeinden vermieten Grillhütten. Damit die  Mietbedingungen einheitlich sind, werden die Gebührensatzungen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land neu gestaltet.

Foto: wh_wtl <wh_tl@volksfreund.de>+SEP+wh_wtl <wh_tl@volksfreund.de>

Bei den Ratssitzungen zahlreicher Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in den Monaten Dezember 2019 und Januar 2020 steht das Thema Gebühren für Grillhütten, Gemeindehäuser und weitere kommunale Einrichtungen auf den Tagesordnungen. Hat das etwas mit den EU-Richtlinien zu tun, die unterschiedliche Gebühren für Einheimische und Auswärtige verbieten?

Im April 2019 hatte der TV eine Gebührenordnung aus Dreis thematisiert, in der das der Fall gewesen war. Ein Wittlicher Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, hatte das als kritisch bewertet. Denn grundsätzlich gelte nach europäischem Recht, dass jeder EU-Bürger Dienstleistungen in jedem EU-Land und Ort zu denselben Bedingungen und damit auch zum selben Preis in Anspruch nehmen können muss.

Für die Miet- und Eintrittspreise von Gemeindehallen, Grillhütten, Museen, öffentlichen Schwimmbädern oder Theatern gebe es keine Ausnahme. Die VG Wittlich-Land hatte damals auf TV-Anfrage erklärt, man werde nun alle Satzungen der Ortsgemeinden hinsichtlich solcher Einheimischentarife so schnell wie möglich prüfen und „alte Satzungen gegebenenfalls revidieren.“

Unter anderem hat die Ortsgemeinde Plein im Dezember 2019 eine Änderung der Gebührensatzung auf der Tagesordnung gehabt. Man sei als Ortsgemeinde lediglich verpflichtet, die kommunalen Einrichtungen den Einheimischen zur Verfügung zu stellen sowie Personen, die in der Gemeinde Eigentum besitzen oder ein Gewerbe betreiben, sagt Ortsbürgermeister Bernd Rehm. Dem wolle man die Satzung anpassen. Sollte ein Auswärtiger eine Einrichtung mieten wollen, so könne man eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung abschließen, bei der man die Miete individuell festlegen, also auch einen höheren Preis verlangen könne. Andere Ortsgemeinderäte verfahren offensichtlich ähnlich. So hat laut Protokoll der Ortsgemeinderat Rivenich in seiner Sitzung am 3. Dezember eine Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Der Ortsbürgermeister wurde vom Rat ermächtigt, mit auswärtigen Personen Nutzungsvereinbarungen zu treffen. In Greimerath, Großlittgen, Musweiler und Oberscheidweiler stehen Neufassungen der Satzungen auf den Tagesordnungen der kommenden Ratssitzungen.

Was sagt die Verwaltung der VG Wittlich-Land dazu? Es sei zutreffend, dass in vielen Orten die Gebührensatzungen zur Nutzung kommunaler Einrichtungen neu gefasst werden, sagt Pressesprecherin Carina Alt-Linden. Der Grund seien unterschiedliche Formulierungen und Regulierungen in den Ortsgemeinden der ehemaligen VG Wittlich-Land und Manderscheid, die nach der Fusion auf einen einheitlichen und rechtlich sicheren Stand gebracht werden sollen. Sie bestätigt, dass von den Ortsgemeinden die Gebühren individuell festgelegt werden, wobei in verschiedenen Gemeinden zwischen Einheimischen und Auswärtigen unterschieden werde. Andere nähmen keine Unterscheidung vor.

Die Frage, in wie vielen Ortsgemeinden in der VG Wittlich Land Nutzungsvereinbarungen mit Ortsfremden und entsprechenden höheren Mieten getroffen werden, beantwortet sie nicht. Und auch die Frage, warum diese Regelungen nach Auffassung der Verwaltung gesetzeskonform sind und ob ein Einheimischentarif durch das Nebeneinander von Satzung und Nutzungsvereinbarung in der Praxis nicht wieder eingeführt wird, bleibt offen.

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