Autokauf endet vor Gericht: Amtsgericht verurteilt jungen Familienvater wegen Körperverletzung

Wittlich · Eine Prügelei zwischen zwei Männern eskaliert. Die Polizei muss schlichten – der Fall landet vor Gericht, weil einer dem anderen ein Glas gegen den Kopf geschlagen hat. Gestern ist das Urteil gefallen.

Dass ein Autokauf Konfliktpotenzial haben kann, wissen bestimmt alle, die irgendwann ein Auto ge- oder verkauft haben. Dass so ein Autokauf allerdings in einer Schlägerei endet, die schließlich vor Gericht landet, ist dann doch ungewöhnlich. Aber um genau so einen Fall geht es vor dem Amtsgericht Wittlich.

Staatsanwältin Stephanie Matthies klagt den 25-jährigen Wittlicher wegen gefährlicher Körperverletzung an, weil er einem anderen Mann ein Glas gegen den Kopf geschlagen und damit eine Schädelprellung verursacht haben soll. Zu Beginn handeln Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger aus, das Strafmaß auf maximal acht Monate zu begrenzen, sofern der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Aber wie konnte es überhaupt zu der Straftat kommen? Um diese Frage zu klären, stellt Richterin Silke Köhler zunächst die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten fest: Er ist verheiratet, hat zwei kleine Kinder, ist in einem Wittlicher Betrieb angestellt und nicht vorbestraft: "Ich habe noch nie ein Gericht von innen gesehen", sagt der 25-Jährige.

Doch dann brannten dem "ansonsten besonnenen Mann", wie ihn sein Verteidiger beschreibt, die Sicherungen durch.
Alles begann mit einem Autokauf: Der 25-jährige Angeklagte verkaufte im vergangenen Mai sein Auto, allerdings nicht an einen Fremden, sondern an den Neffen seines Onkels. Der Käufer verspricht ihm, das Auto innerhalb der nächsten drei Tage zu bezahlen. Nach Angaben des Angeklagten habe dieser allerdings seine Schulden nur stückchenweise bezahlt. Zudem habe der Autokäufer auch noch ihn und seine Familie über Privatnachrichten bei Facebook beleidigt. "Dann hat er mich gebeten, dass ich bei ihm vorbei komme. Er schuldete mir noch 100 Euro", sagt der 25-Jährige.
Kaum sei er bei seinem Verwandten angekommen, habe er ihn geschlagen und provoziert. Dessen Frau habe ihn sogar in die Hand gebissen. Er sei dann weggefahren, um sein Auto umzuparken. Als er wieder kam, eskalierte die Prügelei mit gegenseitigen Provokationen schließlich, sodass er seinem Kontrahenten ein Glas gegen den Kopf schlug. Zeugen riefen dann die Polizei. Deshalb landete der Fall von Amts wegen vor Gericht.

Schließlich verurteilt ihn Richterin Köhler zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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