Bastgen tritt im nächsten Jahr erneut an

Otto Maria Bastgen, seit 1995 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf, wird sich im kommenden Jahr erneut für dieses Amt bewerben. Die Wahl ist für den 13. Juni vorgesehen.

 Otto Maria Bastgen (Zweiter von rechts) wird sich im kommenden Jahr erneut für das Amt des Bürgermeisters bewerben. Das gab er auf der VG-Ratssitzung bekannt. TV-Foto: Winfried Simon

Otto Maria Bastgen (Zweiter von rechts) wird sich im kommenden Jahr erneut für das Amt des Bürgermeisters bewerben. Das gab er auf der VG-Ratssitzung bekannt. TV-Foto: Winfried Simon

Kröv-Bausendorf. (sim) Seit dreizehneinhalb Jahren führt Otto Maria Bastgen die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf. Seine dritte Amtszeit endet am 28. Februar 2011.

Am Dienstagabend erklärte der 58-Jährige auf der Verbandsgemeinderatssitzung in Kröv kurz und bündig, dass er erneut für dieses Amt kandidieren werde. Dies muss er allein schon deshalb tun, um seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren.

Stellenausschreibung im März 2010



Die Stellenausschreibung erfolgt im März 2010. Als Wahltermin schlägt der Rat der Aufsichtsbehörde den 13. Juni 2010 vor.

Wie sich eine eventuelle Fusion der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf mit einer anderen Verbandsgemeinde auf die Dauer der Amtszeit auswirkt, ist noch ungewiss.

Kröv-Bausendorf soll nach den Vorgaben des Mainzer Innenministeriums wegen der zu geringen Einwohnerzahl nicht selbstständig bleiben (der Trierische Volksfreund berichtete mehrmals).

Ab 2014 gesetzliche Verpflichtung zur Fusion



Wer bis 2013 mit einer anderen Verbandsgemeinde fusioniert, wird vom Land finanziell unterstützt. Ab 2014 soll es eine gesetzliche Verpflichtung zur Fusion geben. Sollte es beispielsweise zu einer Fusion mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kommen, müsste auch ein neuer Bürgermeister gewählt werden.

Treten dann nur Otto Maria Bastgen und sein Traben-Trarbacher Kollege Ulrich K. Weisgerber an, hätte der unterlegene Kandidat laut dem Gesetzentwurf zur Kommunal- und Verwaltungsreform Anspruch auf das Amt eines hauptamtlichen Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich.

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