Bau vonWindrädern auf Büdlicher Gemarkung fraglich

Büdlich · Die Firma Abo Wind möchte auf der Gemarkung Büdlich in Richtung Schweich vier Windräder bauen. Doch die Bestimmungen des Landes, nach denen zum Moseltal drei Kilometer Abstand eingehalten werden müssen, stellen das Vorhaben infrage.

Büdlich. Die Firma Abo Wind möchte in Büdlich vier weitere Windräder bauen. Anja Rösen, Projektleiterin bei Abo Wind, hat auf einer Einwohnerversammlung 20 interessierte Bürger über das Vorhaben informiert. Die Windräder mit einer Nabenhöhe von 139 Metern und einer Rotorlänge von 60 Metern sollen auf der Westseite der Büdlicher Gemarkung in Richtung Schweich gebaut werden.
Mit den 2,5 Megawatt starken Anlagen können pro Jahr 29 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Das entspricht rechnerisch dem Strombedarf von 8500 Haushalten mit drei Personen, sagt Rösen. Die Pachteinnahmen für Büdlich würden pro Jahr und Anlage 40 000 Euro in die Gemeindekasse spülen, sagt Rösen. "Damit könnten wir nicht nur unsere Schulden abbauen, sondern neue Projekte angehen", sagt Ortsbürgermeisterin Gabriele Schleimer.
Mit den vier neuen Anlagen würde sich die Anzahl der Büdlicher Windräder auf sechs erhöhen. Zwischen Büdlich und Heidenburg dreht sich in der Nachbarschaft der Breiter und Heidenburger Windräder eine Anlage, eine zweite soll dort noch errichtet werden.
Doch das größte Hindernis ist derzeit die Richtlinie des Landes, nachdem rund um historische Kulturlandschaften wie dem Moseltal ein Abstand von drei Kilometer eingehalten werden muss. "Hält man daran fest, dann bedeutet das das Ende für die Pläne. Untersucht man, ob die Windräder an diesem Standort vom Moseltal wirklich zu sehen sind, und das sind sie nicht, können wir bauen", sagt Rösen. Außerdem stehen noch naturschutzrechtliche Untersuchungen aus. Dazu muss von der Verbandsgemeinde Thalfang der Flächennutzungsplan angepasst werden.
Die Anwohner haben sich bei ihren Fragen nach den Geräuschen und dem Schattenwurf der Windanlagen erkundigt. "Das sind keine Knackpunkte, denn gesetzliche Vorgaben werden eingehalten", sagt Rösen. Demnach beträgt der maximal zulässige Geräuschpegel, den Windräder erzeugen dürfen, in allgemeinen Wohngebieten 40 Dezibel. Dies entspricht dem Geräuschpegel in einer ruhigen Bücherei, sagt Rösen. Schattenwurf sei für maximal 30 Minuten am Tag zulässig. Sollten es mehr werden, würde das Windrad automatisch abgeschaltet. cst

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