Baugenehmigung gibt es in Kürze

Einen Bebauungsplan für die Großsporthalle mit Mehrzwecknutzung braucht man nicht. Warum das so ist, erklärt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Sie geht davon aus, dass die erforderliche Baugenehmigung bald erteilt werden kann.

Wittlich. Für Schüler, Vereinsmitglieder und Bürger soll in Wittlich mit Stadt und Kreis eine Großsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Cusanus-Gymnasium gebaut werden (der TV berichtete mehrfach). Das Projekt, das unter Federführung der Stadt vorangetrieben wird, ist vorangekommen: Das Land hat eine erste Förderzusage gemacht, und die Stadtverwaltung hat dem Kreis alle Unterlagen vorgelegt, die zur Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sind. Wann ist es soweit?

Bebauungsplan ist kein Muss



"Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist in Kürze zu rechnen", informiert Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, "Es fehlen noch einige vom Planer vorzulegende brandschutztechnische Unterlagen."

Die Stadtverwaltung hat auch mitteilt, dass es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gebe und die Halle ohne einen solchen gebaut werden könne. Warum das so ist, erklärt ebenfalls Manuel Follmann auf TV-Nachfrage: "Es ist nicht ungewöhnlich, dass im vorliegenden Fall kein Bebauungsplan besteht, da dieser nicht zwingend erforderlich ist." Es handle sich um ein Bauvorhaben im sogenannten Innenbereich. "Die Zulässigkeit eines solchen Vorhabens richtet sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Darin ist unter anderem geregelt, dass das geplante Vorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss."

Das Mischgebiet machts möglich



Aufgrund der Bebauung in der näheren Umgebung (Kreisverwaltung, Schulen, Turnhallen, Baumärkte, Wohnhäuser) wurde laut Manuel Follmann der Gebietscharakter des Bereichs rund um Gymnasium, Realschule und Kreisverwaltung als Mischgebiet eingestuft. "In Mischgebieten ist gemäß Paragraf 6 Baunutzungsverordnung die Errichtung von ,Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke', worunter auch Sporthallen fallen, zulässig", schließt der Pressesprecher der Kreisverwaltung seine Erklärung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort