Bauherren betrogen: 16 Monate auf Bewährung

Wittlich/Daun · 16 Monate Haft auf Bewährung sind das Ergebnis eines mehrere Monate dauernden Prozesses um den Bau eines Hauses. Das Gebäude sollte 300 000 Euro kosten. Wegen der Baumängel mussten die Besitzer aus der Vulkaneifel 450 000 Euro investieren.

Wittlich/Daun. Ein unbeschriebenes Blatt ist der Mann nicht, für den Rechtsanwalt Jan-Martin Fett im Sitzungssaal des Amtsgerichts Wittlich einen Freispruch fordert. Der Auszug aus dem Zentralregister beinhaltet Verurteilungen wegen Unterschlagung, Hehlerei, Betrugs und Insolvenzvergehens. Ein weiteres Verfahren in Rockenhausen ist anhängig.
Doch dies ficht den Mann nicht an, der nach dem Willen von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes wegen schweren Betrugs 18 Monate in Haft soll. Am Ende lautet das Uteil 16 Monate auf Bewährung.
Der Angeklagte verfolgt all das nahezu ausdruckslos. An der Verhandlung nehmen auch zwei Sanitäter teil. Sie sollen zur Stelle sein, wenn der Angeklagte medizinische Hilfe braucht. Vor dem Gerichtsgebäude steht zudem ein Rettungswagen bereit. Der Gesundheitszustand ist auch Grund dafür, dass seit Februar immer nur kurz verhandelt werden kann.
Der Grund für den Prozess liegt schon viel weiter zurück. Im November 2005 schließen die Bauherren mit der nach eigenem Bekunden weltweit tätigen Firma einen Vertrag über die Errichtung des schlüsselfertigen Holzhauses aus Kanada in viktorianischen Stil. Da die Käufer nicht vor Ort sein können, übernimmt der Angeklagte die Bauleitung. Der Bausatz fürs Haus soll 269 000 Euro kosten, für den Aufbau sind noch einmal 69 000 Euro fällig.

"Das kann nicht jeder Hempel"


Die im April 2006 beginnenden Arbeiten verlaufen anders als erwartet. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Mann als Holzkaufmann nicht als Bauleiter qualifiziert. "Das kann nicht jeder Hempel machen", sagt Richter Josef Thul. Auch kommt der angebliche Bauleiter niemals zur Baustelle in der Eifel.
Es sind auch nicht kanadische Handwerker, die den Bausatz zusammenbauen, sondern Mitarbeiter eines nicht in der Handwerkerrolle eingetragenen Innenausbaubetriebs - angeworben vom Angeklagten mittels Annonce im Internet. Die Folge: Am Ende stimmen die Maße nicht, ein anfangs achteckiger Turm hat beispielsweise am Ende nur noch sechs Ecken, aus tragenden Teilen werden Stücke rausgesägt und ein von den Bauherren zugezogener Gutachter schlägt sprichwörtlich die Hände über dem Kopf zusammen.
Da nutzt es auch nichts, dass der Geschäftsführer zwei kanadische Handwerker einfliegen lässt, um gröbste Schnitzer zu beseitigen.
Schließlich kündigen die Bauherren den Vertrag mit der in Kanada registrierten Firma - und investieren am Ende rund 150 000 Euro zusätzlich, um einziehen zu können.
"Dabei haben wir noch Glück gehabt. Wir konnten das zusätzliche Geld aufbringen", sagt der Hausbesitzer nach der Verhandlung. Er kennt Fälle, wo die Hausbesitzer inzwischen insolvent sind und der Ärger ums Haus Ehen zerstört hat.
Für das Gericht spielen diese anderen Fälle keine Rolle. Richter Thul stellt in seiner Begründung fest, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wusste, dass er die zugesagten Leistungen nicht erfüllen kann. Damals habe die nur aus dem Geschäftsführer bestehende Firma erst sechs Monate bestanden und noch kein einziges Haus gebaut. Der Angeklagte sei ein Blender, sagt der Richter. Mitschuld treffe auch diejenigen, die sich hätten blenden lassen.
Die Firma wirbt im Internet übrigens immer noch für den Bau von Holzhäusern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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