Bauplaner nehmen Rücksicht auf Bauern

Das Gasthaus "Zur Breit" an Wittlichs Stadtrand will seine Gastronomie vergrößern und Übernachtungsmöglichkeiten sowie Freizeitanlagen errichten. Die dafür zu überplanende Fläche wurde nach Einwänden der Landwirtschaft verkleinert.

 Landwirtschaft contra Bauvorhaben: Im Fall der Erweiterungspläne für das Gasthaus „Zur Breit“ gibt es einen Kompromiss. Die Planer verkleinern die Flächen, damit den Bauern nicht zu viel Land verlorengeht – das macht dieses Symbolbild deutlich. TV-Foto: Nora John

Landwirtschaft contra Bauvorhaben: Im Fall der Erweiterungspläne für das Gasthaus „Zur Breit“ gibt es einen Kompromiss. Die Planer verkleinern die Flächen, damit den Bauern nicht zu viel Land verlorengeht – das macht dieses Symbolbild deutlich. TV-Foto: Nora John

Wittlich. Einfach bauen, wo Bauern wirken, auch wenn man Eigentümer von Grund und Boden ist, das geht nicht. Einen Riegel schiebt dem der Flächennutzungsplan vor: Darin ist festgelegt, wo welche Nutzung von Land vorgesehen ist. Im Fall des Geländes rund um die Wittlicher Gaststätte "Zur Breit" bedeutet das: Dort hat Landwirtschaft Vorrang, auch wenn der betroffene Bauer, der das Land gepachtet hat, nichts gegen andere Pläne hat.

Ursprünglich ging es beim Gasthaus-Projekt um 7,8 Hektar, davon 3,75 Hektar Ackerfläche, auf denen der Flächennutzungsplan geändert werden müsste. Das Ziel: Ein Sondergebiet mit den Nutzungen "Gastronomie und Beherbergung mit Freizeit und Sportanlagen" (der TV berichtete).

Den ersten Schritt dahin leitete im vergangenen Jahr der Stadtrat mit einem grundsätzlichen Ja ein. Damit war das Verfahren in Gang gesetzt. Dazu gehört, dass Behörden und Institutionen gefragt werden, ob sie einverstanden sind oder nicht. Über die Stellungnahmen und Anregungen muss dann der Stadtrat nochmals abstimmen.

Die größten Bedenken hat im Fall "Zur Breit" die Landwirtschaftskammer, weil es größtenteils um sogenannte "Vorrangflächen für die Landwirtschaft" geht.

Linksabbiegespur auf eigene Kosten



Da in der Wittlicher Senke der Platz für Bauern begrenzt ist, wird jeder Flächenverlust kritisch gesehen. Denn generell sei "dringend erforderlich, die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Nutzflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke zu minimieren und die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung zu sichern".

Dieser Forderung sind die Planer entgegengekommen: Sie haben das Gebiet, für das der Flächennutzungsplan für die Erweiterungspläne geändert werden muss, um 2,4 Hektar (24 000 Quadratmeter) verkleinert.

Mehr geht aus Planersicht nicht: "Die übrigen Flächen sind für die Existenzsicherung der Fremdenverkehrsnutzung Hof Breit erforderlich". Weitere Zugeständnisse würden das Projekt gefährden. Der Stadtrat stimmt dem zu.

Was alles theoretisch einmal in dem Sondergebiet (siehe Extra) gebaut werden kann, bezeichnete Pächter Klaus-Peter Kreutz im Herbst noch als "Wunschträume". Seine ersten Ziele: Biergarten- und Küchenerweiterung, eine neue Toilettenanlage und ein größerer Spielplatz.

Vor weiteren Investitionen muss noch eine andere Forderung erfüllt werden: Bevor etwa das Gästehaus oder Wohnmobilstellplätze gebaut werden, muss auf eigene Kosten eine Linksabbiegespur zur L 141 errichtet werden. Das verlangt der Landesbetrieb Mobilität.

Gasthaus "Zur Breit": Der Betrieb ist 24 Stunden geöffnet und Anlaufstelle für LKW-Fahrer, Busse, Ausflügler. Laut Klaus-Peter Kreutz, seit 23 Jahren Pächter, kommen an Wochenenden 1000 bis 1200 Gäste. Das Gasthaus bietet 25 Arbeitsplätze. Dazu gehören zwei Spielhallen mit Automaten, ein Damwildgehege und ein Kinderspielplatz. ExtraSondergebietHof Breit: Theoretisch möglich sein sollen oder sind bereits: Gastronomie und Beherbergung mit Freizeit- und Sportanlagen. Dazu sind gelistet: Gästehaus mit maximal 60 Betten, Aufenthaltsräume, Gastronomie, Außengastronomie, Biergarten, Spielhalle mit maximal 300 Quadratmetern und maximal zwei Betreiberwohnungen, 160 Parkplätze, ein großer Spielplatz mit 800 Quadratmetern Standfläche, Musikpavillon mit Toilettenanlage mit zusammen maximal 100 Quadratmetern, Außengastronomie mit mobiler Bestuhlung auf maximal 1000 Quadratmetern befestigter Fläche, ein maximal 25 Quadratmeter großer Verkaufspavillon für Eigenprodukte, Damwildweide, Streichelzoo, maximal 1000 Quadratmeter Reitanlage mit maximal 500 Quadratmetern Stall/Schuppen. (sos)HINTERGRUNDFlächenverteilung in der Stadt Wittlich: Das Stadtgebiet von Wittlich umfasst 4964 Hektar. Laut Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung, zählen zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich Weinbau 2124 Hektar. 1478 Hektar sind Wald, bebaute Flächen nehmen 1086 Hektar ein. Dabei fürs Wohnen: 531 Hektar, für Gewerbe und Industrie 337 Hektar und als Sonderbauflächen 48 Hektar. Zu den Verkehrsflächen zählen 176 Hektar sowie Wasserflächen oder Bahnanlagen mit 101 Hektar. (sos)

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