Beamter hat 45 000 Euro unterschlagen

Das Geld, das für Grundstückseigentümer bestimmt war, hat ein Beamter sich auf sein privates Konto überweisen lassen. So hat sich der Mitarbeiter der Kreisverwaltung Cochem-Zell um 45 000 Euro bereichert.

Cochem-Zell. Der Mann ist inzwischen aus dem Beamtenverhältnis entlassen und muss sich jetzt vor dem Schöffengericht in Cochem verantworten. Am 20. Dezember beginnt der Prozess.

Der Angeklagte war zuletzt beim Kreiswasserwerk beschäftigt und kümmerte sich um die Erstattung von zu viel gezahlten Steuern. Dabei spielte ihm ein Urteil des Bundesfinanzhofes in die Hände: Erstmalige Erschließungskosten wurden zunächst mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet, laut Bundesfinanzhof durften aber nur sieben Prozent Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Daraufhin konnten sich die Grundstückseigentümer die zu viel bezahlten Steuern vom Kreiswasserwerk zurückerstatten lassen. Hunderte Cochem-Zeller stellten einen entsprechenden Antrag - aber nicht alle. Das nutzte der Angeklagte. Er kannte die fehlenden Namen und hatte die Daten als Abrechnungsgrundlage.

Kurzerhand reichte er beim Kreiswasserwerk fingierte Anträge ein und ließ sich das Geld auf sein eigenes Konto oder das von Angehörigen und Freunden überweisen. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes erschlich er sich auf diese Weise 45 000 Euro. Einige Beträge kassierte er auch in bar.

Sein betrügerisches Treiben fiel intern auf. Das Wasserwerk beauftragte zunächst einen Wirtschaftsprüfer, der alles unter die Lupe nahm und schließlich den Verdacht bestätigte. Der Beamte wurde sofort suspendiert, gleichzeitig wurde beim Verwaltungsgericht Trier Klage auf "Entfernung aus dem Dienst" erhoben. Bevor jedoch das Disziplinarverfahren begann, schied der Mann auf eigenen Wunsch zum 31. Mai 2010 aus dem Beamtenverhältnis aus.

Die Cochem-Zeller Kreisverwaltung schaltete auch die Staatsanwaltschaft Koblenz ein. Sie ermittelte und hat inzwischen Anklage erhoben. Außerdem macht die Behörde den Betrug bei der Vermögenseigenschadensversicherung geltend. Die erstattet die unmittelbaren Schäden bei Betrügereien bis auf einen Selbstbehalt von 1000 Euro. EXTRA Steuererstattung: Neben dem Wasserpreis von derzeit 95 Cent pro Kubikmeter erhebt das Kreiswasserwerk unter anderem Beiträge für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungsanlagen in Neubaugebieten sowie einen wiederkehrenden Beitrag für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Der Wasserpreis wird mit der reduzierten Umsatzsteuer von sieben Prozent berechnet; bei den übrigen Leistungen hatte die Finanzverwaltung bisher die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent verlangt. Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Leistungen eines Wasserversorgers neben der Wasserlieferung als umsatzsteuerrechtliche Neben- und nicht als selbstständige Hauptleistung anzusehen sind. Mithin können für diese Beiträge auch nur sieben Prozent Umsatzsteuer verlangt werden. Die Bürger hatten also die Möglichkeit, bei ihrem Wasserversorger - in Cochem-Zell also dem Kreiswasserwerk - einen Antrag auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer zu stellen. Beim Kreiswasserwerk gingen mehrere Hundert solcher Anträge ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort