Behörde: "Keine Gesundheitsgefährdung durch Meeth"

Die Produktionsgerüche bei der Firma Meeth sind laut Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nicht gesundheitsgefährdend. Zur Aufklärung der Gesundheitsgefahren bei Bränden verweist die Behörde an die Kreisverwaltung.

Wallscheid. (mai) "Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung kann nach den bisherigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden." Dies teilte die SGD Nord in Koblenz im Zusammenhang mit den Produktionsgerüchen bei der Fensterfirma Meeth gestern auf TV-Anfrage mit.

Bürger machen sich Sorgen wegen dieser Gerüche, die sie nach eigenen Angaben seit zehn Jahren ertragen müssen. Aktuell gaben neun Brände auf dem Firmengelände — der letzte im April — den Anstoß dazu, dass sich eine Interessensgemeinschaft gründete. Diese fordert Aufklärung darüber, ob die alltäglichen Produktionsgerüche und auch der Rauch, der bei den Bränden entstand, gesundheitsschädlich ist.

Ende vergangener Woche hatte sich herausgestellt, dass entgegen anderslautender Ankündigungen aktuell keine Untersuchungen zur Zusammensetzung des verbrannten Recycling-Materials und zur Gesundheitsgefährdung durch die Brände in Auftrag gegeben worden waren.

Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der SGD Nord, erklärte nun: "Für die beim Normalbetrieb der Anlagen gegebenenfalls auftretenden Gerüche ist die SGD Nord — wie in der Vergangenheit — aktiv und wird erforderlichenfalls Weiteres veranlassen." Die Sprecherin verweist ansonsten auf Messungen aus den Jahren 1999 und 2001.

Die Gewerbeaufsicht sei damals aufgrund von Anwohnerbeschwerden aktiv geworden. Damals seien keine Emissionsmessungen gemacht worden, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Hansen-Spurzem: "Statt dessen wurden die Schadstoffbelastungen an den Arbeitsplätzen ermittelt, da an den Arbeitsplätzen auch die höchsten Konzentrationen an Geruchsinhaltsstoffen auftreten." Das Ergebnis: "Die Schadstoffbelastungen am Arbeitsplatz haben die damals zulässigen maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen weit unterschritten. Somit ist auch eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung — auch bei Wahrnehmung von Gerüchen — sicher auszuschließen."

Auf die Frage, wer für eine Aufklärung der Gesundheitsgefahren bei den Bränden zuständig sei, verwies Hansen-Spurzem an die kommunale Gefahrenabwehrbehörde, sprich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung.

Der Sprecher der Kreisverwaltung hatte vergangene Woche erklärt, die Kreisverwaltung habe sich im Zusammenhang mit den Bränden bei Meeth lediglich um Maßnahmen zur Brandvermeidung gekümmert. Nachträglich sei nicht konstruierbar, ob der Rauch gesundheitsgefährdend gewesen sei.

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