Behörde: Teil des Kahlschlags illegal

Hellertshausen/Hochscheid · Die Forstbehörde hat gegen den Besitzer des Vierherrenwalds, den Holzunternehmer Pierre Fruytier, ein Bußgeld wegen gesetzeswidriger Rodung im Vierherrenwald in der Nähe von Hinzerath verhängt. Fruytier hat Beschwerde eingelegt. Nun muss sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen.

 Ein Teil der abgeholzten Fläche im Vierherrenwald. TV-Foto: Marion Maier

Ein Teil der abgeholzten Fläche im Vierherrenwald. TV-Foto: Marion Maier

Hellertshausen/Hochscheid. Das riesige Loch im Vierherrenwald bei Hellertshausen klafft weiter und erschreckt die Autofahrer auf dem Weg von Hinzerath nach Bruchweiler. Auf etwas mehr als 20 Hektar - das entspricht 24 Fußballfeldern - fehlen dort die Bäume (der TV berichtete). Der Besitzer hatte einen Kahlschlag veranlasst, nachdem ein Sturm im August 2011 zu Windwurf geführt hatte.
Doch ein Teil der Bäume war nicht geschädigt und wurde widerrechtlich gefällt - so sieht das zumindest die Zentralstelle für Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße. Die Behörde sei zu dem Schluss gekommen, dass mindestens zwei Hektar des Waldes nicht hätten abgeholzt werden dürfen, sagte Günter Franz von der Zentralstelle für Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße. Er ergänzt: "Das ist die Fläche, die wir für belegbar halten." Bei solch einem riesigen Kahlschlag müsse jeder weitere Baum erhalten bleiben. Die Behörde hat laut Franz einen gigantischen Rechercheaufwand betrieben, um den Fall zu untersuchen. Sie habe Anfang des Jahres ein nicht unerhebliches Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit verhängt. Die Höhe dürfe er aufgrund des laufenden Verfahrens nicht sagen.
Gegen den Bußgeldbescheid hat der Besitzer des Waldes, Pierre Fruytier, Einspruch erhoben. Fruytier ist Geschäftsführer der gleichnamigen belgischen Unternehmensgruppe mit neun Sägewerken, zu denen auch die Firma Karl Decker in Hochscheid gehört. Er beziehungsweise der Diplom-Forstwirt Kai-Uwe Ostermann, der für ihn arbeitet, waren aktuell für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Ostermann hatte in der Vergangenheit argumentiert, dass der Sturm im August 2011 und zuvor andere Windwürfe einen großen Teil des Vierherrenwalds beschädigt hätten. Das Unternehmen habe aber lediglich Schadholz aufgearbeitet und sich an die Gesetze gehalten.
Die Forstbehörde hat Fruytiers Einspruch nicht stattgegeben, so dass sie die Sache im Frühjahr an die Staatsanwaltschaft Frankenthal weitergegeben hat. Diese muss nun entscheiden, ob sie das Verfahren einstellt oder an das Amtsgericht weiterleitet.
Der Vierherrenwald wurde unterdessen zum Teil wieder aufgeforstet. Allerdings sind laut Franz noch einige Flächen offen. Zudem habe es einige Ausfälle gegeben. Franz versichert: "Wir verfolgen mit Interesse, dass wieder aufgeforstet wird." mai

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