Behörden setzen auf freiwilliges Alkoholverbot

Keine Abgabe von Alkohol an Zuschauer der Fastnachtsumzüge: Das wäre eine Auflage, die in den Genehmigungen für die närrischen Spektakel drinstehen könnte. Angesichts von Alkoholexessen hält das die Polizeiinspektion Wittlich für sinnvoll. Die Verwaltungen halten eine eine solche Reglementierung für überflüssig.

 Auch 2010 dürfen die Narren Alkohol bei Umzügen trinken. Ein Verzicht auf den Ausschank bleibt freiwillig. Foto: dpa

Auch 2010 dürfen die Narren Alkohol bei Umzügen trinken. Ein Verzicht auf den Ausschank bleibt freiwillig. Foto: dpa

Wittlich. "Ein kühles Bier, ein gutes Glas Wein sind Teil der Lebensart in Rheinland-Pfalz." So beginnt die "Selbstverpflichtung zum maßvollen Umgang mit Alkohol in der fünften Jahreszeit", unterschrieben von Gesundheitsministerin Malu Dreyer. Darin steht auch, dass die Zugleiter von Mainz, Koblenz, Ludwigshafen das Verschenken von Alkohol an Zuschauer von den Wagen untersagen wollen und die Aktiven der Festzüge während des Umzugs keinen Alkohol trinken sollen.

Die Verwaltungen könnten den Alkoholkonsum reglementieren, wenn sie die Umzüge genehmigen. Tun sie jedoch nicht. Die Maximalforderung wäre, Alkohol komplett zu verbieten, eine Mindestforderung wäre, Hochprozentiges (Branntwein) nicht zuzulassen, nach dem Motto: "Wo es keinen Schnaps gibt, gibt es weniger Probleme" - auch hinsichtlich des Jugendschutzes.

Die Wittlicher Polizei hat sich mit den Ordnungsbehörden der Stadt Wittlich und den Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Manderscheid, Kröv-Bausendorf an einen Tisch gesetzt. Thema: Wie kann man Besäufnisse vermeiden? Wie kann man vermeiden, dass Kinder und Jugendliche an Alkohol kommen? Bei den Zuggenehmigungen für die 32 Umzüge in den drei Verbandsgemeinden halten die Verwaltungen Auflagen zum Thema Alkohol für überflüssig.

Bernkastel-Kueser verzichten auf Schnaps

 Auch 2010 dürfen die Narren Alkohol bei Umzügen trinken. Ein Verzicht auf den Ausschank bleibt freiwillig. Foto: dpa

Auch 2010 dürfen die Narren Alkohol bei Umzügen trinken. Ein Verzicht auf den Ausschank bleibt freiwillig. Foto: dpa



Die Argumente laut TV-Umfrage: Ein generelles Verbot könnte nicht überwacht werden, auffällige Probleme seien nicht bekannt, die Vereine zögen eigenverantwortliches Handeln einer behördlichen Reglementierung vor, auf Jugendschutzbestimmungen werde eindringlich hingewiesen und: "Da das Verschenken von Alkohol bei Umzügen schon traditionell erfolgt, gäbe es einen Riesenaufschrei" - wenn man dies komplett verbiete. Auch hätten viele Züge familiären Charakter: "In unseren Dörfern schaut noch einer nach dem anderen", sagt beispielsweise die VG-Verwaltung Wittlich-Land.

Das ist in der Stadt Wittlich anders. Dort seien rückblickend laut Ulrich Jacoby, Stadtverwaltung, keine Verstöße hinsichtlich des Jugendschutzes bekannt. Deshalb brauche man keine zusätzlichen Auflagen. Allerdings nehme man das Thema sehr ernst und habe die Veranstalter zu einer Selbstverpflichtung bewegen wollen: Dies halte man für ausreichend, und "Ein restriktives Verbot von Alkohol durch die Ordnungsbehörde wird nicht als zielführend angesehen, vorrangig wird auf Aufklärung im Umgang mit Alkohol gesetzt."

Nicht zuletzt sagt Ulrich Jacoby: "Besonders gefordert sind hier aber die Eltern, die im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder den Alkoholkonsum zu überwachen haben." Günter Eller, Vorsitzender der Wittlicher Narrenzunft, sagt: "Am Umzugssonntag verteilen wir ein Schreiben an alle. Darin bitten wir, keinen Alkohol auszuschenken. Wir wollen das nicht grundsätzlich verbieten. Klar ist sowieso, dass kein Alkohol an Jugendliche abgegeben werden darf." In Bernkastel-Kues gibt es eine Selbstverpflichtung: Branntwein wird nicht verteilt. Josef Schmitz, Ordnungsamt VG Bernkastel-Kues, sagt: "Ergänzend gibt es Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt. Die Veranstalter ziehen mit und sind einsichtig." Aufklären, überwachen, Druck ausüben, das habe sich bewährt, ist auch aus Morbach zu hören; dort gibt es zusätzlich die Allgemeinverfügung, die das Mitbringen von Alkohol untersagt. Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein. Fax: 7199439; E-Mail: mosel@volksfreund.de

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