Beileidsbekundungen folgt dreiste Abzocke

Wittlich · Selbst nach dem Tod ist man nicht sicher vor skrupellosen Zeitgenossen. Windige Firmen grasen Todesanzeigen in Zeitungen sowie im Internet ab und bieten Hinterbliebenen gezielt dubiose Dienstleistungen an. In Wittlich ist jüngst versucht worden, mit dieser Masche zwei Familien abzuzocken.

Wittlich. "Im Namen der Agentur für Meldepflicht sprechen wir Ihnen hiermit unser Beileid aus." Nach der Kondolenz kommt Herr Pulz von eben jener Agentur sofort zur Sache. Sein Unternehmen bietet sich Hinterbliebenen an, die Abmeldung bei Kreditsicherungs- und Informationszentralen wie beispielsweise der Schufa Holding AG oder Creditreform zu übernehmen. Das soll dem Missbrauch von Namen und Identität vorbeugen. Allerdings drängt sich Herr Pulz nicht als mildtätiger Samariter auf, denn der Service seiner Agentur ist kein Akt reiner Nächstenliebe, sondern kostet Geld - 47,42 Euro. Der fertig ausgefüllte Überweisungsträger liegt dem Schreiben sogar schon bei. Dazu fordert die Agentur eine Kopie der Sterbeurkunde an.
Zwei Betroffene solcher Angebote aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich haben sich beim Bestattungsunternehmen Eller-Schrot in Wittlich beschwert. Guido Eis, Inhaber des Wittlicher Bestattungsunternehmens Eller-Schrot, ist stinksauer. Er weiß, woher der Wind weht. Die Masche ist nicht neu, mit der Firmen die Todesanzeigen in Tageszeitungen, Wochenblättern oder im Internet durchforsten, um an Adressen zu kommen. Unaufgefordert flattern dann persönlich adressierte Werbebriefe ins Haus.
Bereits mehrfach abgemahnt


"Ich musste die Leute davon überzeugen, dass nicht ich das veranlasst habe", sagt Eis. Besonders perfide ist das Vorgehen der Agentur für Meldepflicht (AfM), die Hinterbliebenen vorgaukelt, es ginge kein Weg an ihnen vorbei (siehe Extra). "Diese Schreiben sehen so aus, als ob sie von einer Behörde kommen. Aus Angst bezahlen manche Leute lieber, als sich womöglich Unannehmlichkeiten einzuhandeln", sagt Eis. Leichenfledderei nennt der Volksmund derartige Geschäftspraktiken.
Auch der Schufa ist die Masche ein Dorn im Auge. "Verbraucher müssen sich um nichts kümmern. Die Abmeldungen gehen bei uns automatisch und kostenlos vonstatten", sagt Andreas Lehmann, Pressesprecher der Schufa Holding AG in Wiesbaden. Es bedürfe keiner Agenturen oder Firmen, um Verstorbene abzumelden.
Die besagte Agentur für Meldepflicht sei von ihnen bereits mehrmals abgemahnt worden. Eine Stellungnahme der Agentur für Meldepflicht war zu dem Thema nicht zu bekommen. Weder der Internetauftritt noch die Telefonnummer des Unternehmens waren zu erreichen.
Rechtsanwältin Antje Bisping vom Bundesverband Deutscher Bestatter sind die schwarzen Schafe der Branche bekannt. Vor allem vor der Agentur für Meldepflicht warnt sie. "Am besten ist es, man reagiert gar nicht auf die Aufforderungen in den Schreiben und wirft die Briefe einfach in den Müll", rät Bisping. Betroffene sollten allerdings das beauftragte Bestattungsunternehmen darüber informieren. Die Briefe mit Angeboten für Dienstleistungen fallen gegebenenfalls unter das Werbeverbot. Das hänge jedoch immer von der Zeitspanne ab, wann die Todesanzeige erschienen ist und wann die Werbepost eintrifft.
Über seine Post habe sich bislang niemand beschwert, sagt Stephan Haacke. Er ist Inhaber des Unternehmens Haacke Office & Media in Homburg (Saarland), das Hinterbliebenen Komplettangebote für Danksagungen anbietet. In der Tat suche man in Todesanzeigen nach Adressen, um den Hinterbliebenen Angebote zu schicken. "Dort sind Zielkunden eher zu finden, als in einer Schülerzeitung", sagt er. Für pietätslos hält er diese Geschäftsidee nicht. Schließlich würden Versicherungen wie auch Bestattungsunternehmen in Zeitungen und auf Trauerportalen im Internet für ihre Dienstleistungen werben. "Wir gehen sehr behutsam vor und schicken unsere Angebote in der Regel erst nach zwei bis drei Wochen raus", beteuert Haacke gegenüber dem TV. Konkurrenten agierten da deutlich schneller, sagt er.
MASCHE DER ABZOCKER


Die Agentur für Meldepflicht (AfM) legt ihrem Schreiben ein Informationsblatt bei, in dem vor betrügerischen Angeboten gewarnt wird. Damit versucht die AfM, sich selbst als schützende Behörde darzustellen. Besonders warnt Juristin Antje Bisping vom BDB vor Angeboten, die eine "Eintragung in das private Sterberegisterverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland" übernehmen. Das sei purer Unsinn und zudem Betrug, da ein privates Sterberegister in Deutschland nicht existiert. Wer dubiose Angebote in seinem Briefkasten findet, sollte das seiner Verbraucherzentrale vor Ort mitteilen. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Beratungsstelle Trier, Fleischstraße 77, Telefon 0651/48802 oder E-Mail: vb-tr@vz-rlp.de

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