Gastronomie Außengastronomie in Bernkastel-Kues darf bald eine Stunde länger öffnen

Bernkastel-Kues · Eigentlich sieht das Landesimmissionsschutzgesetz in Rheinland-Pfalz eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr vor. Aber Ausnahmen für die Gastronomie sind möglich. Die Stadt Bernkastel-Kues macht jetzt davon Gebrauch.

Bernkastel-Kues:  Außengastronomie darf bald eine Stunde länger öffnen
Foto: TV/Stadt Bernkastel-Kues

Demnächst können Gäste auf den Außenterrassen von Kneipen und Restaurants in Bernkastel-Kues eine Stunde länger verweilen. Der Stadtrat will eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeit für die Außengastronomie um eine Stunde beschließen. Der Zapfenstreich soll also nicht schon um 22 Uhr, sondern erst um 23 Uhr erfolgen.